Prüfungsdurchführung

Prüfungstermine
Der schriftliche Teil der Fortbildungsprüfung findet jährlich einheitlich im Bundesgebiet statt. Die nächsten schriftlichen Prüfungstermine sind nachfolgend aufgeführt. Der mündliche Teil der Prüfung findet i. d. R. im Frühjahr des darauffolgenden Jahres (Februar/März) statt.

Mittwoch, 18.10.2023
Mittwoch, 16.10.2024
Mittwoch, 15.10.2025
Mittwoch, 14.10.2026
Mittwoch, 13.10.2027
Mittwoch, 18.10.2028

Prüfungsgebiete
Die Fortbildungsprüfung "Fachassistent/in Lohn und Gehalt" besteht aus zwei Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung "Fachassistent/in Lohn und Gehalt" auf folgende Prüfungsgebiete:

  • Steuerrecht (insbesondere Lohnsteuerabzugsverfahren, Lohnsteueranmeldung, steuerfreier Arbeitslohn)
  • Sozialversicherungsbeitragsrecht (insbesondere Beitragsberechnung, Meldepflichten, Statusfeststellung, Umlageverfahren, Außenprüfung)
  • Grundzüge des Arbeitsrechts (insbesondere gesetzliche Grundlagen, Arbeitsvertragsrecht, Tarifvertragsrecht)
  • Rechtsübergreifende Themen (insbesondere geldwerte Vorteile/Sachbezüge, Betriebliche Altersversorgung, Mehrfachbeschäftigte, besondere Personengruppen, Grundzüge der Baulohnabrechnung, Nettolohnvereinbarung, Entgeltpauschalierung, Einmalbezüge/mehrjährige Bezüge)
  • Besondere Themen (insbesondere Kurzarbeitergeld, Pfändung, Meldevorschriften, Dokumentationspflichten, Rechtsbehelfe, Datenschutz/Datensicherheit)


Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung zu fertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Zeitstunden.

Hilfsmittel:
Für den schriftlichen Teil der Fortbildungsprüfung werden als Hilfsmittel folgende Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) zugelassen:

Steuerrecht:
Steuergesetze, Steuerrichtlinien, SteuererlasseHandbuch zur Lohnsteuer aus dem C.H. Beck-Verlag, amtliche Textausgaben oder Textausgaben anderer Verlage.

Sozialversicherungsrecht:
z. B. Textsammlung SGB 201X aus dem Verlag CW Haarfeld (Referenz) oder Textsammlungen anderer Verlage.

Arbeitsrecht:
z. B. Arbeitsgesetze Beck-Texte im dtv (Referenz) oder Textsammlungen anderer Verlage.


Möglichkeit der Einsichtnahme:
Nach Abschluss der Prüfung kann die Einsichtnahme in die Prüfungsklausur beantragt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einem Mitarbeiter der Ausbildungsabteilung.

Die Steuerberaterkammer - Ansprechpartner in der Geschäftsstelle