Fachberater/in für Internationales Steuerrecht

Abbildung von Europa auf einer Weltkugel mit Landesflaggen der EU-Staaten

Seit der Einführung des Fachberaters im Jahr 2007 hat der Steuerberater die Möglichkeit, eine Spezialisierung auf bestimmte Steuerrechtsgebiete kenntlich zu machen. Der Titel „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ wird von der Steuerberaterkammer auf der Grundlage der Fachberaterordnung (FBO) vom 1. August 2007, zuletzt geändert zum 1. August 2022, amtlich verliehen und darf ergänzend zur Berufsbezeichnung „Steuerberater/in“ geführt werden. Die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ wird in das Berufsregister der Steuerberaterkammer eingetragen; sie erlischt kraft Gesetzes zeitlich mit dem Erlöschen, der Rücknahme oder dem Widerruf der Bestellung.

Der Fachberatertitel stärkt den Steuerberater nicht nur im Wettbewerb mit anderen Berufen, sondern schafft eine zusätzliche Möglichkeit, sich am Markt zu profilieren. Da der grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr stetig wächst und die Mandanten mit Auslandsbezug zunehmen, stellt der Titel eine attraktive Zusatzqualifikation dar. Im Bezirk der Steuerberaterkammer Köln führen derzeit 135  Steuerberater die Bezeichnung „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ (Stand: 1. August 2022).

Die amtliche Verleihung des Fachberatertitels garantiert dem Verbraucher einen hohen Qualitätsstandard, weil die Steuerberater auf diesem Fachgebiet überdurchschnittliche theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen müssen und die jährliche, von den Steuerberaterkammern kontrollierte Fortbildungsverpflichtung sicherstellt, dass diese Kenntnisse regelmäßig aktualisiert werden. 

Hiervon abzugrenzen sind die nicht amtlich, sondern von privaten Anbietern verliehenen Fachberaterbezeichnungen. Diese dürfen gemäß § 9 Abs. 3 BOStB nur bei klarer räumlicher Trennung von der zusammenhängenden Angabe des Namens und der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ geführt werden.

Fachberaterordnung

Ausführungshinweise zur FBO (Stand: 01.08.2022)