Verfahren
Zur Umsetzung der Fachberaterordnung besteht für das Fachgebiet "Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern" ein gemeinsamer Ausschuss mit der geschäftsführenden Steuerberaterkammer Hamburg.
Der Antrag auf Verleihung des Fachberatertitels ist bei der Steuerberaterkammer einzureichen, der der/die Antragsteller/in angehört. Die beizufügenden Anlagen und einige hilfreiche Hinweise zum Antragsverfahren können Sie der Checkliste entnehmen. Außerdem finden Sie hier die Antragsformulare, die Sie direkt online ausfüllen können. Für die Bearbeitung des Antrags ist eine Gebühr von 750 € zu zahlen.
Checkliste Antragsunterlagen (pdf)
Antrag auf Verleihung der Fachberaterbezeichnung (pdf)
Übersicht zur Fallliste für Zölle und Verbrauchsteuern - Stand 01.08.2022 (pdf)
FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Antragsverfahren (pdf)
Nach Verleihung des Fachberatertitels sind die Fachberater verpflichtet, jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich zu publizieren oder mindestens an einer der Fachberaterbezeichnung entsprechenden Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden teilzunehmen und dies der Steuerberaterkammer unaufgefordert bis zum 31. März des Folgejahres nachzuweisen (§ 9 FBO).