Prüfungstermine

Während der Ausbildung sind zwei Prüfungen zu absolvieren: Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung

Prüfungen nach alter Ausbildungsverordnung
Die Zwischenprüfung wird zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt und umfasst die Prüfungsbereiche Steuerwesen, Rechnungswesen und Wirtschafts- und Sozialkunde.

Die Zwischenprüfung findet am 27.09.2024 statt.

Die Abschlussprüfung umfasst drei Prüfungsklausuren (Steuerwesen, Rechnungswesen und Wirtschafts- und Sozialkunde) und das mündliche Prüfungsfach "Mandantenorientierte Sachbearbeitung". 

Die nächste Abschlussprüfung (schriftlicher Teil) findet am 11. und 12.04.2024 statt.

Prüfungen nach neuer Ausbildungsordnung ab 01.08.2023
Die Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und umfasst die Prüfungsbereiche "Arbeitsabläufe organisieren" und "Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten".

Die Zwischenprüfung findet am 14.02.2025 statt.

Die Abschlussprüfung umfasst folgende Prüfungsgebiete:

  • Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen verarbeiten (35 % - Sperrfach)
  • Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten (30 %)
  • Mandantenberatung mitgestalten (25 % - mündlicher Teil)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (10 %)