Der schriftliche Teil der Fortbildungsprüfung findet jährlich einheitlich im Bundesgebiet statt. Die nächsten schriftlichen Prüfungstermine sind nachfolgend aufgeführt. Der mündliche Teil der Prüfung findet i. d. R. im Frühjahr des darauffolgenden Jahres (März/April) statt.
2026
Mittwoch, 09.12.2026 - Steuerrecht I
Donnerstag, 10.12.2026 - Steuerrecht II
Freitag, 11.12.2026 - Rechnungswesen und Betriebswirtschaftslehre
2027
Mittwoch, 08.12.2027 - Steuerrecht I
Donnerstag, 09.12.2027 - Steuerrecht II
Freitag, 10.12.2027 - Rechnungswesen und Betriebswirtschaftslehre
2028
Mittwoch, 13.12.2028 - Steuerrecht I
Donnerstag, 14.12.2028 - Steuerrecht II
Freitag, 15.12.2028 - Rechnungswesen und Betriebswirtschaftslehre
- Steuerrecht I (Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz) – Klausurdauer: 4 Zeitstunden
- Steuerrecht II (Einkommensteuer, Ertragsteuer) - Klausurdauer: 4 Zeitstunden
- Rechnungswesen (Buchführung und Rechnungslegung nach Handelsrecht und nach Steuerrecht) - Klausurdauer: 3 Zeitstunden
- Betriebswirtschaftslehre (Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung) - Klausurdauer: 2 Zeitstunden
Hilfsmittel
Für den schriftlichen Teil der Fortbildungsprüfung werden als Hilfsmittel Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage zugelassen. Mindestens benötigt werden die Texte folgender Normen:
- Steuergesetze, Steuerrichtlinien, Steuererlasse
- BGB, HGB, GmbHG
Möglichkeit der Einsichtnahme
Nach Abschluss der Prüfung kann die Einsichtnahme in die Prüfungsklausur beantragt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einem Mitarbeiter der Ausbildungsabteilung.
Die Steuerberaterkammer - Ansprechpartner in der Geschäftsstelle