Corona-Wirtschaftshilfen/Schlussabrechnung
In diesem Bereich finden Sie Informationen zu den Corona-Hilfsprogrammen und zur Schlussabrechnung. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die folgenden grau hinterlegten Überschriften. Auf erneuten Klick schließt sich der Themenbereich wieder.
1. Vollzugshinweise
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat darüber informiert, dass die Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen kürzlich aktualisiert worden sind. Es wurde ein Anhang zur Anlage 2 beigefügt, der eine Absprache der Länder zu den Rückzahlungskonditionen regelt.
Konkret wurden in diesem Anhang einige Grundsätze zur Niederschlagung von Rückforderungen festgelegt. Dabei geht es primär darum, wie mit schwer einzutreibenden Rückforderungen umgegangen wird und wann bestimmte Rückforderungen nicht mehr verfolgt werden sollen. Die Bestimmungen können für Mandanten in der Frage, wie mit bestehenden Rückforderungen umzugehen ist, relevant sein.
Die inhaltlichen Bedingungen der Programme wurden nicht geändert.
2. Regelung für Schausteller in der Überbrückungshilfe
Nach Ihrer Registrierung/Anmeldung für geschützte Inhalte auf unserer Homepage können Sie über das folgende Login-Feld die Regelung für Schausteller in der Überbrückungshilfe ansehen:
Login
3. Support für prüfende Dritte
(Stand: 28.03.2025) Die zentrale telefonische Expertenhotline für prüfende Dritte steht seit 1. April 2025 nicht mehr zur Verfügung.
Fachliche Anfragen zu den Corona-Hilfsprogrammen werden künftig über das neue Kontaktformular des BMWK (bitte auf "Fachliche Anfrage" klicken) direkt zur Bearbeitung an die Bewilligungsstellen weitergeleitet. Das neue Kontaktformular löst den bisherigen Support mit einer zentralen Telefonnummer ab.
Technische Fragen können ebenfalls über das neue Kontaktformular (bitte auf "Technische Anfrage" klicken) eingereicht werden. Diese werden dann weiterhin an den technischen Service Desk zugeleitet und dort bearbeitet.
4. FAQ-Kataloge zu Beihilferegelungen für alle Programme
FAQ-Katalog der BStBK zu Beihilferegelungen
Kurzüberblick Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich COVID 19 (pdf)
5. Sicherheit und Datenabgleich im Antragsverfahren der Corona-Hilfen
(Stand: 04.05.2021) Im Antragsverfahren für die Corona-Hilfen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) darum bemüht, die Datensicherheit und die Systemintegrität zu verbessern. Zu diesem Zweck erfolgt seit Mitte der 16. KW ein elektronischer Datenabgleich mit der Finanzverwaltung. Im Zuge dessen wird nun bei Antragstellung die vom Antragsteller angegebenen IBAN mit den beim jeweiligen Finanzamt hinterlegten Daten abgeglichen.
Voraussetzung für den elektronischen Datenabgleich ist die Angabe der Steuernummer im vereinheitlichten Bundesschema bei Antragstellung. Bisher variiert die Länge der Steuernummer beim Standardschema der Länder je nach Land zwischen 10 und 11 Ziffern und ist damit im Bundesportal nicht validierbar. Außerdem ist sie leicht mit der ebenfalls elfstelligen Steuer-ID zu verwechseln. Um diese föderalen Unterschiede für die elektronische Übermittlung auszugleichen, wurde vor einiger Zeit für die Abgabe der elektronischen Steuererklärung bei ELSTER ein bundeseinheitliches Schema mit 12 bzw. 13 Stellen entwickelt. In ELSTER sollte diese Nummer bereits zu sehen sein. In der Ausfüllhilfe zum Antrag für die Überbrückungshilfe III wird erläutert, welche Nummer gemeint ist. Weitere Erklärungen und eine Anleitung zur Konvertierung der Steuernummer finden Sie im Elster-Portal wie folgt:
Elster-Portal - Vereinheitlichtes Bundesschema der Steuernummer
6. Corona-Beihilfen - Leitfaden zu Verbundunternehmen
(Stand: 03.09.2024) Der ergänzende Leitfaden Verbundunternehmen verweist an mehreren Stellen auf die Verwaltungspraxis der zuständigen Bewilligungsstellen. Zu dem Leitfaden erreichten uns mehrere Rückfragen aus dem Kollegenkreis, die wir zum Anlass genommen, sie der zuständigen Wirtschaftsministerin in NRW zur Beantwortung zuzuleiten. Das gemeinsame Schreiben der drei nordrhein-westfälischen Kammerpräsidenten an die Ministerin Mona Neubaur finden Sie wie folgt:
(Stand: 29.07.2024) In Ergänzung zu dem bereits im März 2021 veröffentlichten Leitfaden hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen ergänzenden Leitfaden Verbundunternehmen zur Verfügung gestellt.
Mitgliedermailing 29.07.2024 - Ergänzender Leitfaden Verbundunternehmen (pdf)
(Stand: 04.03.2021) Der Leitfaden wurde im Sternverfahren zwischen den Bewilligungsstellen der Länder und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgestimmt und gilt für die Überbrückungshilfe I bis III sowie die November‐ und Dezemberhilfe.