Aktuelles zum Ukraine-Krieg

Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine - Ergänzung zum BMF-Schreiben
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17. März 2022 ein Schreiben über steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten erlassen. Zu diesem Schreiben hat das BMF am 13. März 2023 folgende Ergänzung veröffentlicht:
„Bei einer unentgeltlichen Leistung, die unmittelbar die Reparatur von kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine zum Ziel hat, wird aus Billigkeitsgründen bis zum 31. Dezember 2023 von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe abgesehen. Dies umfasst z. B. die unentgeltliche Bereitstellung von Baumaterialien, Baumaschinen, technischen Einrichtungen und Personal jeweils einschließlich etwaiger Transportleistungen. Beabsichtigt ein Unternehmer bereits beim Leistungsbezug, die Leistungen ausschließlich und unmittelbar für die genannten Zwecke zu verwenden, sind die entsprechenden Vorsteuerbeträge unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG im Billigkeitswege entgegen Abschn. 15.15 Absatz 1 UStAE zu berücksichtigen. Die folgende unentgeltliche Wertabgabe wird nach dem vorangegangenen Absatz im Billigkeitswege nicht besteuert.“
Fachlicher Hinweis des IDW
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung erarbeitet. Darin werden Fragestellungen in Bezug auf die Rechnungslegung zum gerade zurückliegenden Stichtag 31. Dezember 2021 sowie zur Prüfung dieser Abschlüsse beantwortet. Den Fachlichen Hinweis finden Sie wie folgt:
Informationen für Unternehmen und Verbände