Arbeitsrecht und -schutz/Systemrevelanter Beruf
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) u. a. zu den Auswirkungen im Arbeitsrecht und Arbeitsschutz zum Zuge der Coronakrise finden Sie wie folgt:
Informationen zum Arbeitsrecht
Informationen zum Arbeitsschutz
Konkrete Hinweise zum Arbeitsschutz und zur praktischen Umsetzung finden Sie auch hier:
BMAS - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung - Stand: 20.01.2021 (pdf)
BMAS - FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung - Stand: 25.01.2021
BAuA - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel - Stand: 22.02.2021
BMAS - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard - Stand: 22.02.2021 (pdf)
BAuA - Infektionsschutzgerechtes Lüften - Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie
Regelungen bei Verdienstausfall
Die §§ 56 bis 58 des Infektionsschutzgesetzes enthalten Regelungen zur Entschädigung bei Verdienstausfällen infolge von Maßnahmen bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Hierunter können auch Verdienstausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus fallen. Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz können online gestellt werden unter
Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt.
Land NRW erklärt Steuerberater zum systemrelevanten Beruf
Im Land Nordrhein-Westfalen sind Steuerberater in dem Katalog der systemrelevanten Berufe aufgenommen worden.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) vom 16.04.2020 den Beruf des Steuerberaters in den Katalog der Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung aufgenommen hat. Die Regelung gilt ab dem 23. April 2020.
Die Voraussetzungen für eine Notfallbetreuung sind in § 1 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 der Verordnung i. V. m. Anlage 2 zur Verordnung (siehe dort: „Erbringung von Finanzdienstleistungen“) zu entnehmen.
Weitere Einzelheiten finden Sie wie folgt:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Schreiben der BStBK vom 18.03.2020 an BMF - Steuerberater als systemrelevanten Beruf einstufen (pdf)