Neustarthilfe 2022/Neustarthilfe Plus/Neustarthilfe

Neustarthilfe 2022

(Stand: 11.01.2023) Die Neustarthilfe 2022 deckt die Förderzeiträume 1. Januar bis 31. März (erstes Quartal 2022) und 1. April bis 30. Juni 2022 (zweites Quartal 2022) ab. Pro Förderzeitraum umfasste die Neustarthilfe 2022 einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Soloselbstständige und Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin beziehungsweise einem Gesellschafter sowie von bis zu 18.000 Euro für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen beziehungsweise Gesellschaftern und Genossenschaften. Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 15. Juni 2022. Seit dem 23. Mai 2022 bis 30. September 2022 konnten prüfende Dritte Änderungsanträge stellen. Die Frist für das Einreichen der Endabrechnung für prüfende Dritte wurde bis 31. März 2023 verlängert.

Die FAQ-Kataloge und weitere Informationen zur Neustarthilfe 2022 und Endabrechnung finden Sie wie folgt:

FAQ-Katalog der BStBK zur Neustarthilfe 2022

Informationen und FAQ-Katalog des BMWK und BMF zur Neustarthilfe 2022

Informationen des BMWK und BMF zur Endabrechnung der Neustarthilfen (Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus, Neustarthilfe 2022)

Neustarthilfe Plus

(Stand: 11.01.20213) Die Neustart­hilfe Plus deckt die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September (drittes Quartal 2021) und/oder 1. Oktober bis 31. Dezember 2021 (viertes Quartal 2021) ab. Pro Förderzeitraum umfasste die Neustarthilfe Plus einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Soloselbstständige und Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin beziehungsweise einem Gesellschafter sowie von bis zu 18.000 Euro für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften. Anträge  konnten für beide Förder­zeiträume einmalig bis zum 31. März 2022 gestellt werden. Seit dem 1. Dezember 2021 konnten prüfende Dritte Änderungs­anträge für die Neustart­hilfe Plus, viertes Quartal, stellen. Die Frist für das Einreichen der Endabrechnung für prüfende Dritte wurde bis 31. März 2023 verlängert.

Die FAQ-Kataloge und weitere Informationen zur Neustarthilfe Plus und Endabrechnung finden Sie wie folgt:

FAQ-Katalog der BStBK zur Neustarthilfe Plus

Informationen und FAQ-Katalog des BMWK und BMF zur Neustarthilfe Plus

Informationen des BMWK und BMF zur Endabrechnung der Neustarthilfen (Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus, Neustarthilfe 2022)

Mitgliedermailing 13.09.2021 - Verlängerung der Corona-Hilfen bis Jahresende 2021 (pdf)

Mitgliedermailing vom 02.08.2021 - Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus/Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen (pdf)

Neustarthilfe

(Stand: 11.01.2023) Die Neustarthilfe unterstützte Soloselbständige im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 mit bis zu 7.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften mit bis zu 30.000 Euro. Sie wurde als Vorschuss für Januar bis Juni 2021 ausgezahlt. Soloselbstständige mit Umsatzeinbußen ab 60 Prozent müssen den Vorschuss nicht zurückzahlen. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endete am 2. November 2021. Die Frist für das Einreichen der Endabrechnung für prüfende Dritte wurde bis 31. März 2023 verlängert.

Die FAQ-Kataloge und weitere Informationen zur Neustarthilfe und Endabrechnung finden Sie wie folgt:

FAQ-Katalog und Zusatzvereinbarung der BStBK zur Neustarthilfe