Informationen Erdbebenkatastrophe Türkei Syrien

Katastrophenerlass der Finanzverwaltung
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 27. Februar 2023 ein Schreiben bezüglich steuerlicher Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien erlassen. Die darin zusammengestellten Regelungen gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 6. Februar bis 31. Dezember 2023 durchgeführt werden. Das BMF-Schreiben und weitere Informationen finden Sie wie folgt: 

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen 27.03.2023 - Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien (pdf)

Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes NRW 01.03.2023 - Unterstützung für die Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien/Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen setzt Katastrophenerlass mit steuerlichen Entlastungen in Kraft (pdf)