Informationen Erdbebenkatastrophe Türkei Syrien
Katastrophenerlass der Finanzverwaltung
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 27. Februar 2023 ein Schreiben bezüglich steuerlicher Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien erlassen. Die darin zusammengestellten Regelungen gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 6. Februar bis 31. Dezember 2023 durchgeführt werden. Das BMF-Schreiben und weitere Informationen finden Sie wie folgt: