Informationen Ukraine-Krieg

Abbildung symbolisiert Gemeinschaft

Jobportal des Bundesverbandes der Freien Berufe e. V.
Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) bietet ein zentrales Jobportal an. Das zweisprachige Portal (deutsch/englisch) wird vom BFB gepflegt und steht exklusiv den BFB-Mitgliedern zur Verfügung. Partner des Jobportals sind u. a. die Organisationen Allianz Ukrainischer Organisationen und jobs 4 refugees, somit richtet sich das Angebot auch an Geflüchtete aus der Ukraine, um ihnen einen Berufseinstieg bei den Freien Berufen in Deutschland zu erleichtern. Interessierte Freiberufler können dort ihre Angebote aus den drei Bereichen Ausbildung, Praktikum und Job einstellen. Alle Einträge werden vor der Veröffentlichung auf ihre Plausibilität geprüft, sodass kein Missbrauch stattfinden kann. Das Portal trägt auch dem Umstand Rechnung, dass viele Freiberufler Nachwuchs im Ausbildungsbereich suchen, der Erfolg des Angebots ist eng mit der Zahl der angebotenen Ausbildungs- und Praktikumsplätze bzw. Jobs verknüpft. Damit steht auch den Mitgliedern der Steuerberaterkammer Köln eine kostenfreie Stellenbörse zur Verfügung, um Fachpersonal zu finden und Ausbildungsstellen zu besetzen. Weitere Informationen finden Sie unter www.freieberufe-jobportal.de

Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine - Ergänzung zum BMF-Schreiben vom 17. März 2022
(Stand: 15.03.2023) Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17. März 2022 ein Schreiben bezüglich steuerlicher Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erlassen. Zu diesem Schreiben hat das BMF mit Datum vom 13. März 2023 (GZ III C 2 - S 7500/22/10005:005; DOK 2023/0256994) nunmehr folgende Ergänzung veröffentlicht:
„Bei einer unentgeltlichen Leistung, die unmittelbar die Reparatur von kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine zum Ziel hat, wird aus Billigkeitsgründen bis zum 31. Dezember 2023 von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe abgesehen. Dies umfasst z. B. die unentgeltliche Bereitstellung von Baumaterialien, Baumaschinen, technischen Einrichtungen und Personal jeweils einschließlich etwaiger Transportleistungen.
Beabsichtigt ein Unternehmer bereits beim Leistungsbezug, die Leistungen ausschließlich und unmittelbar für die genannten Zwecke zu verwenden, sind die entsprechenden Vorsteuerbeträge unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG im Billigkeitswege entgegen Abschn. 15.15 Absatz 1 UStAE zu berücksichtigen. Die folgende unentgeltliche Wertabgabe wird nach dem vorangegangenen Absatz im Billigkeitswege nicht besteuert.“ 

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen 17.03.2022 - Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten (pdf)

Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung erarbeitet. Hierin werden Fragestellungen in Bezug auf die Rechnungslegung zum gerade zurückliegenden Stichtag 31. Dezember 2021 sowie zur Prüfung dieser Abschlüsse beantwortet. Den Fachlichen Hinweis finden Sie wie folgt:

Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung

Informationen für Unternehmen und Verbände
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat Informationen für Unternehmen und Verbände vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine erstellt. Die Informationen finden Sie wie folgt:

EU-Sanktionen gegen Russland - Verbotene Dienstleistungen im Bereich der Buchführung und Steuerberatung (pdf) 

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - Informationen für Unternehmen und Verbände vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine (pdf)