Besonderes Steuerberaterpostfach (beSt)
Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, ist der erste Anwendungsfall der Steuerberaterplattform. Mit dem beSt wurden die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauenswürdige digitale Adresse für alle Steuerberater und Kanzleien geschaffen. Das ist z. B. wichtig für den Austausch mit den Gerichten, den Behörden, anderen freien Berufen und den Steuerberaterkammern. Die Verwaltung der Adressen, der Infrastruktur und der Sicherheit liegt in der Hoheit des Berufsstands und ist somit unabhängig von anderen wirtschaftlichen Interessen und Einflüssen.
beSt - Aktuelle Vorgaben für die elektronische Übermittlung an Finanzgerichte
Durch § 5 ERVV wird die Bundesregierung zur Festlegung und Bekanntmachung gewisser Standards für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Finanzgerichte ermächtigt. Diese Standards werden im Bundesanzeiger sowie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder verkündet und beinhalten insbesondere aktuelle Vorgaben für Dateiformate sowie Begrenzungen hinsichtlich der Anzahl und des Volumens elektronischer Dokumente in einer Nachricht.
In der neuesten Bekanntmachung vom 10.02.2022 sind die aktuellen Vorgaben für Dateiformate definiert, die Sie hier finden.
beSt - Antrag auf Gewährung des Zugangs zur StB-Plattform gemäß § 4 Absatz 2 StBPPV
Natürliche Personen, die aus Rechtsgründen weder einen deutschen Personalausweis noch eines seiner beiden Derivate beantragen können, müssen bei der Bundessteuerberaterkammer einen Antrag auf Gewährung des Zugangs zur StB-Plattform gemäß § 4 Abs. 2 StBPPV per E-Mail an steuerberaterplattform@bstbk.de stellen.
Die weiteren Formalitäten und die Überprüfung der Richtigkeit der Angaben übernimmt dann die Bundessteuerberaterkammer.
beSt - Berufsausübungsgesellschaft (BAG) - Aktivierung des Postfachs
Die BAG ist verpflichtet, ihr Gesellschaftspostfach zu aktivieren.
Für jede im Berufsregister der Steuerberaterkammer eingetragene BAG richtet die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ein Gesellschaftspostfach empfangsbereit ein. Dies geschieht auch dann, wenn bereits ein anwaltliches Gesellschaftspostfach gem. § 31b BRAO vorhanden ist.
Nach der Einrichtung des Gesellschaftspostfachs kann die Aktivierung des Postfachs der BAG durch eine Person durchgeführt werden, die als vertretungsberechtigt im Berufsregister eingetragen ist. Es erfolgt kein Versand eines Registrierungsbriefes.
Die vertretungsberechtigte Person aktiviert das Gesellschaftspostfach mit dem persönlichen Zugang auf der Steuerberaterplattform und erzeugt das Postfach-Schlüsselpaar für das Postfach der BAG. Das erzeugte Postfach-Schlüsselpaar sollte sodann den ggf. weiteren vertretungsberechtigten Personen mit dem dazugehörigen Passwort zur Verfügung gestellt werden.
beSt - Berufsausübungsgesellschaft (BAG) - Angestellte Steuerberater - Antrag auf Eintragung im Berufsregister
Jede Berufsausübungsgesellschaft erhält seit Januar 2023 ein beSt als Gesellschaftspostfach. Eine automatische Nutzung des Gesellschaftspostfachs durch angestellten Berufsträger ist nicht möglich. Soweit angestellte Berufsträger (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer) ebenfalls über das Gesellschaftspostfach Nachrichten versenden sollen, ist ein Antrag auf deren entsprechende Eintragung im Berufsregister an die Kammer zu stellen. Anzugeben sind darin die Familiennamen und Vornamen und Beruf der angestellten Vertretungsberechtigten, die befugt sein sollen, für die Berufsausübungsgesellschaft Dokumente über das beSt zu versenden.
Wir weisen ausdrücklich auf die erforderliche Mitteilung auf Eintragung der angestellten vertretungsberechtigen Berufsträger in das Berufsregister hin, die zur Versendung über das Gesellschaftspostfach befugt sein sollen.
beSt - Elektronisches Empfangsbekenntnis
Mit dem beSt ist die sichere Kommunikation im EGVP-Verbund sichergestellt.
In bestimmten Fällen fordern (Finanz-)Gerichte ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) an. Mit diesem wird die Kenntnisnahme einer eingegangenen Nachricht bestätigt.
Die Abgabe oder Ablehnung des eEB hat gemäß § 23 Abs. 1 BOStB i.V.m. § 23 Abs. 5 BOStB unverzüglich zu erfolgen.
Eine Anleitung wie ein eEB mit der COM Vibilia StB-Edition erstellt und versendet wird, finden Sie hier.
best - FAQ - Steuerberaterplattform/besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach
Der FAQ soll Ihnen als Berufsangehörigen erste Fragen sowohl zur Steuerberaterplattform als auch zum beSt beantworten und der anfänglichen Orientierung dienen. In diesem Zuge werden sowohl allgemeine als auch technische Fragestellungen beantwortet. Der FAQ ist nicht abschließend und wird stetig weiterentwickelt.
BeSt - Service & Support
Umfangreiche Hilfestellungen zum Service und Support finden Sie hier. Der Support der Bundessteuerberaterkammer ist wie folgt zu erreichen:
service@bstbk-steuerberaterplattform.de
Telefon: +49 800 3823823
Terminservice der Bundessteuerberater für die Registrierung
Die Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen beSt ist im Steuerberatungsgesetz (§ 86c Abs. 1 StBerG) geregelt und ist ebenso eine berufsrechtliche Pflicht wie z. B. die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Zur Unterstützung bei der Registrierung für das beSt bietet die Bundessteuerberaterkammer einen Terminservice an. Buchen Sie sich über folgenden Link einen Termin, um die Registrierung gemeinsam mit einem Servicemitarbeitenden der Bundessteuerberaterkammer durchzufügen: www.terminland.de/best
Der Termin umfasst die Registrierung und Aktivierung der besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer. Der Import in eine Fachsoftware wird im Termin nicht abgebildet.
Für den vereinbarten Termin bereiten Sie bitte folgendes vor:
Registrierungscode aus dem Anschreiben der Bundessteuerberaterkammer
Sollte Ihnen dieses Schreiben nicht mehr vorliegen oder der Registrierungscode ungültig sein, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer und Ihrer Kammermitgliedsnummer an: service@bstbk-steuerberaterplattform.de
Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion und dazugehöriger eID-PIN
Sollte die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nicht aktiviert sein oder sollten Sie eine neue eID-PIN benötigen, nutzen Sie bitte den folgenden Link: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de
Installierte und gestartete AusweisApp auf dem PC (aktuellste Version)
Den Download für die AusweisApp für Ihren PC erhalten Sie auf folgender Website: https://www.ausweisapp.bund.de/download
Kartenlesegerät für Personalausweis
Die Liste der kompatiblen Kartenlesegeräte finden Sie unter: https://www.ausweisapp.bund.de/usb-kartenleser
Prüfen Sie bitte, ob für Ihr kompatibles USB-Kartenlesegerät Treiber- oder Firmware-Updates bereitstehen und führen Sie diese aus.
Offline-Version "COM Vibilia StB-Edidtion" benötigt Aktualisierung
Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) kann komfortabel über die eigene Fachsoftware durch eine dort eingebaute Schnittstelle genutzt werden. Informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrem Fachsoftware-Hersteller.
Neben diese Fachsoftware-Schnittstelle existiert der Basis Client „COM Vibilia StB-Edition“ für alle Steuerberater, die ohne Fachsoftware arbeiten. Berufsträger, die die Offline-Version der „COM Vibilia StB-Edition“ nutzen, müssen diese bis Ende Oktober 2023 aktiv aktualisieren und neu installieren, ansonsten besteht das Risiko, dass beSt-Nachrichten weder gesendet noch empfangen werden können. Hintergrund ist die Aktualisierung der XJustiz-Version, welche jährlich seitens der Justiz wiederkehrend zum 31.10. vorgenommen wird. Für die Online-Version des Basis-Client erfolgt dieses Update automatisch.
Die „COM Vibilia StB-Edition“ können Sie hier herunterladen: steuerberaterplattform-bstbk.de/best.
Denken Sie daran: Die Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen beSt ist im Steuerberatungsgesetz geregelt und ist eine berufsrechtliche Pflicht. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, ist dies dringend nachzuholen.
Weitere Informationen finden Sie hier: steuerberaterplattform-bstbk.de.
beSt - Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung - StBPPV) (Bundesgesetzblatt - Stand 30.11.2022)
Die Verordnung finden Sie hier.
beSt - Verpflichtung zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
Mit Beschluss vom 28.04.2023, XI B 101/22, hat der BFH entschieden, dass Steuerberatern seit dem 01.01.2023 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung steht, so dass sie in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen als elektronische Dokumente übermitteln müssen. Weitere Einzelheiten können Sie hier einsehen.
beSt - Weitere Beratungsstellen (wBS) - Antrag auf Einrichtung weiterer Steuerberaterpostfächer für weitere Beratungsstellen
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften können bei der Steuerberaterkammer Köln für jede im Berufsregister eingetragene weitere Beratungsstelle die Einrichtung des beSt beantragen.
beSt - Zertifikatswechsel
Die Zertifikate für das beSt sind aus Sicherheitsgründen nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Vor Ablauf ist das Zertifikat verpflichtend zu erneuern.
Diejenigen, die in der Software eine E-Mail-Benachrichtigung eingerichtet haben, erhalten hierüber rechtzeitig vor Ablauf eine entsprechende Nachricht. Andernfalls ist eine manuelle Überprüfung in der Postfachverwaltung im Self-Service-Portal der Steuerberaterplattform erforderlich. Wir empfehlen, die automatische E-Mail-Benachrichtigung in der genutzten Fachsoftware für das beSt einzurichten. Nach dem Zertifikatswechsel ist die E-Mail-Benachrichtigung neu einzurichten.
Wie der Zertifikatswechsel abläuft, finden Sie hier.
Ergänzend stellt die Bundessteuerberaterkammer ein Klick-Tutorial zur Verfügung.
beSt - Zentrale Ansprechpartner bei der Steuerberaterkammer Köln
Bei technischen Fragen stehen Ansprechpartner unter +49 221 3364334 oder +49 221 3364336 zur Verfügung.