Vollmachtsdatenbank
Die Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben in enger Zusammenarbeit mit den Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer ein Verfahren entwickelt, mit dem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften den Landesfinanzbehörden auf der Grundlage eines amtlich bestimmten Vollmachtsformulars die Daten der ihnen von ihren Mandanten erteilten Vollmachten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermitteln können (§ 80a AO).
Die Registrierung, den Zugang sowie weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier.
Die Bundessteuerberaterkammer hat einen Support für spezielle und technische Fragen zur Vollmachtsdatenbank eingerichtet:
Serviceangebot der BStBK
Montag bis Freitag von 7:45 bis 18:00 Uhr. Am 24. und 31.12. sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen ist der Service-Center geschlossen. An regionalen Feiertagen (Heilige Drei Könige, Fronleichnam und Allerheiligen) steht der Service für Sie mit einem Notdienst zur Verfügung.
Den kostenpflichtigen Service zur Vollmachtsdatenbank erreichen Sie telefonisch unter +49 800 0112344 oder per E-Mail: service@bstbk-vollmachtsdatenbank.de.
1. Terminservice
Den Termin können Sie unter folgendem Link buchen: https://www.terminland.de/vollmachtsdatenbank-bstbk
2. Eilservice
Senden Sie Ihre Anfrage an: eilservice@bstbk-vollmachtsdatenbank.de (Sie werden innerhalb der nächsten 2 Stunden kontaktiert)
3. Notfallservice
Der Notfallservice steht Ihnen an den Servicetagen von 18:00 – 20:00 Uhr zur Verfügung. Beachten Sie, dass dieser Service als Auftragsservice abgerechnet wird.
Bitte halten Sie bei allen Anfragen Ihre Teilnehmernummer sowie die tagesaktuelle Service-TAN bereit. Beides finden Sie direkt in der Vollmachtsdatenbank unter dem Menüpunkt Hilfe. Die Preise des Services finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
Neues Hilfecenter: https://hilfe.bstbk-vollmachtsdatenbank.de
ZUGANG ÜBER KAMMERMITGLIEDSAUSWEIS
Den Zugang zur Vollmachtsdatenbank erhalten die Mitglieder über den Kammermitgliedsausweis, der als Berufsträgerausweis von der Steuerberaterkammer Köln ausgegeben wird.
Hinweis: Der Kammermitgliedsausweis wird mit den im Berufsregister gespeicherten Daten erstellt. Das Antragsformular finden Sie hier.
Bei Verlust, Beschädigung oder Änderung der Zertifikatsdaten wird gemäß § 7 Abs. 3 der Gebührenordnung eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro erhoben.
Bei Fragen zur Anwendung oder Inbetriebnahme des Kammermitgliedsausweises unterstützen Sie ergänzend auch unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle.
Angestellte Steuerberater können ihren Kammermitgliedsausweis für die VDB verwenden. Dafür muss der Kammermitgliedsausweis mit dem Freischaltungsformular zugeordnet und mit dem Identifizierungsformular für den Datenabruf bekannt gemacht werden.
DATEV-ANWENDER
1. DATEV SmartCard für Berufsträger/-mIDentity compact für Berufsträger
DATEV-Anwender haben die Möglichkeit, ihre bereits im Einsatz befindliche DATEV SmartCard für Berufsträger bzw. den DATEV mIDentity compact für Berufsträger zu nutzen. Vorab muss eine Registrierung im Berufsregister der Steuerberaterkammer erfolgen.
Die DATEV-SmartCard für Berufsträger bzw. der mIDentity compact für Berufsträger muss mittels des Identifizierungsformulars bekannt gemacht werden. Das gilt auch für jeden Mitarbeiter, dem Sie in der Online-Anwendung "Vollmachtsdatenbank" eine Untervollmacht erteilen.
2. Angestellte Steuerberater - Kammermitgliedsausweis den DATEV-Programmen zuordnen
Angestellte Steuerberater können ihren Kammermitgliedsausweis für die VDB verwenden. Dafür muss der Kammermitgliedsausweis zum einen der DATEV-Beraternummer mit dem Freischaltungsformular zugeordnet und mit dem Identifizierungsformular für den Datenabruf bekannt gemacht werden.
3. Datev-Sicherheitspaket
In der Regel ist das aktuelle DATEV-Sicherheitspaket bereits installiert. Andernfalls kann das DATEV-Sicherheitspaket von der aktuellen Programm-DVD installiert werden.