Ausbildungsbegleitende Hilfen

Wenn sich während der Ausbildung Lücken im theoretischen und/oder praktischen Wissen des Auszubildenden zeigen, bieten die Agenturen für Arbeit ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) an.

Die Bundesagentur für Arbeit informiert dazu wie folgt:

Was sind ausbildungsbegleitende Hilfen?
Die Leistung zielt darauf ab, Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, durch Förderung des Erlernens von Fachtheorie, Fachpraxis, Stützunterricht zum Abbau von Bildungsdefiziten sowie durch sozialpädagogische Begleitung die Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung zu ermöglichen. Ausbildungsbegleitende Hilfen gehen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinaus.

Wer bietet abH an?
abH werden von Bildungsträgern angeboten, die sich zuvor über eine öffentliche Ausschreibung der Bundesagentur für Arbeit (BA) dafür beworben haben. Die BA beauftragt diese Bildungsträger mit der Durchführung der abH.

Wer darf an abH teilnehmen?
Alle Auszubildenden mit Bildungsdefiziten, Lücken in Fachtheorie und Fachpraxis, Lernhemmungen, Prüfungsängsten, Sprachproblemen und Schwierigkeiten im sozialen Umfeld.

Was leistet abH?
Stütz- und Förderunterricht in kleinen Gruppen mit erfahrenen Pädagogen zur Aufarbeitung von schulischen Defiziten, Einübung und Vertiefung des Unterrichtsstoffs der Berufsschule, Hausaufgabenhilfe, Hilfe bei individuellen Lernschwächen sowie Prüfungsvorbereitung.

Wann findet abH statt?
Nach Vereinbarung (einmal oder mehrmals wöchentlich, mindestens drei und höchsten acht Stunden pro Woche, in der Regel für die Dauer eines Jahres).

Wer trägt die Kosten?
Die Kostenfragen werden durch die Arbeitsagentur geregelt. Dem Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten. Eventuell anfallende Fahrtkosten werden dem Auszubildenden erstattet.

Wie wird abH beantragt?
Unter Beifügung verschiedener Unterlagen (Berufsausbildungsvertrag, Einverständniserklärung des Ausbilders, Zeugnis der zuletzt besuchten Schule, Berufsschulzeugnis, Zwischenprüfungszeugnis und ggf. Nachweis über nicht bestandene Prüfung sowie verlängerter Berufsausbildungsvertrag) stellt der Auszubildende bei der für ihn zuständigen Arbeitsagentur, Abteilung Berufsberatung, den entsprechenden Antrag.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die örtliche Agentur für Arbeit.