Förderprogramme Begabtenförderung

Abbildung zeigt Personengruppe die Ihre Daumen nach oben halten

Während der Ausbildung entstehen dem Auszubildenden keine Kosten. Unter Umständen können bei einem ausbildungsintegrierten Studiengang Studienkosten entstehen. Diese Kosten werden gar nicht, teilweise oder ganz vom Ausbildenden übernommen.

Während der Ausbildung sollte man aber schon berücksichtigen, dass mit einem hervorragenden Ergebnis in der Abschlussprüfung (87 Punkte und besser) ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung in Frage kommen kann. Diese Fördermöglichkeit wird bei den Förderprogrammen kurz beschrieben.

Nach der Ausbildung können für die Vorbereitung zu Fortbildungsprüfungen verschiedene Fördermöglichkeiten in Betracht gezogen werden. Die Liste enthält uns bekannte Fördermöglichkeiten und ist daher nicht vollständig. Anfragen bitten wir direkt an die zuständigen Stellen zu richten. Da die Anträge oftmals sehr früh gestellt werden müssen, empfiehlt sich eine zeitige Information.

Liste der uns bekannten Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-Bafögwww.aufstiegs-bafoeg.info

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Aufstiegs-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen, hierzu gehört bspw. auch die Steuerfachwirtprüfung.

Bildungsprämiewww.bildungspraemie.info

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Auch diese Fördermöglichkeit ist für angehende Steuerfachwirte denkbar.

Begabtenförderungwww.begabtenfoerderung.de

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Die Steuerberaterkammer Köln führt dieses Förderprogramm im Auftrag des BMBF durch und ist Ansprechpartner für die Aufnahme in das Programm.

Bewerben kann sich, wer:

- die Abschlussprüfung als Steuerfachangestellte/r mit mind. 87 Punkten oder besser bestanden hat,
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb Platz 1 bis 3 erreicht hat oder
- seine besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
- weder Student noch Hochschulabsolvent ist,
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.

Durch die Anrechnung von z. B. Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Es ermöglicht Menschen, die ihre besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf nachdrücklich unter Beweis gestellt haben, ein Stipendium für ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Für eine Aufnahme in dieses Förderprogramm ist die SBB direkt zuständig.