Schlichtung

Abbildung zeigt Handschlag zweier Personen

Die Steuerberaterkammer Köln hat als zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“ die Ausbildung zu überwachen, in Ausbildungsfragen zu beraten und bei Problemen während der Ausbildung zu vermitteln. Bei allen aus dem Ausbildungsvertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Anrufung des Arbeitsgerichtes eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Kammer zu versuchen. Ein Schlichtungsausschuss im Sinne des § 111 Abs. 2 ArGG ist bei der Steuerberaterkammer Köln nicht eingerichtet.