Vorbereitung auf die Tätigkeit als Ausbilder

Die an der Ausbildung beteiligten Personen haben in der Regel im steuerlichen Fachbereich eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, ggf. ergänzt um Fortbildungsprüfungen und / oder Seminarveranstaltungen. Die fachlichen Grundlagen dürften daher vorausgesetzt werden.

Wie zuvor beschrieben sind jedoch weder arbeitspädagogische Themen, noch sonstige Instrumente der Personalführung notwendiger Gegenstand der Ausbildungs- bzw. Studiengänge im steuerlichen Bereich. Diese Themen werden auch nicht im Steuerberaterexamen geprüft. Ausreichende Berufserfahrung ist wichtig, um Auszubildende anzulernen. Berufserfahrung alleine ist jedoch nicht ausreichend, um die Funktion als Ausbilder adäquat ausüben zu können. Es ist daher individuell zu prüfen, ob und wenn ja welche Seminare, Lehrgänge oder sonstige Schulungsmaßnahmen im Vorfeld der Tätigkeit als Ausbilder genutzt werden sollten. Wichtig ist die Auseinandersetzung und offene Reflexion der eigenen Kenntnisse, um einen ggf. vorhandenen Schulungsbedarf zu erkennen.

Angebote gibt es in Form von Präsenzseminaren, Online-Schulungen, als Lehrgänge oder auch im Bereich der Fachliteratur für das Eigenstudium.