Unterrichtseinheiten

Viele Teilnehmer fragen sich, was sie beim ausbildungsbegleitenden Unterricht erwartet. Die Anforderungen der jeweiligen Unterrichtseinheiten können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:

Vermietung und Verpachtung

  • Sie können bei Gebäuden Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten ermitteln und auf Grund und Boden sowie Gebäude aufteilen.
  • Sie können unterschiedlichen Aufwendungen zur Finanzierung der Anschaffungskosten unterscheiden und entsprechend zuordnen.
  • Sie kennen sich mit der Behandlung von Mietnebenkosten und typischen Werbungskosten aus.

Besonderheiten in der Lohnbuchhaltung

  • Sie kennen sich mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, einschließlich deren gesetzlicher Grundlagen aus und können insbesondere Einnahmen (auch solche, die nicht in Geld bestehen) und Werbungskosten ermitteln.
  • Sie kennen die wichtigsten Grundbegriffe aus dem Bereich der Lohnsteuer und wissen, wo diese gesetzlich geregelt sind.
  • Sie kennen die wichtigsten Grundbegriffe aus dem Bereich der Sozialversicherung.
  • Sie können eine Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung in Grundzügen lesen.

agB, Sonderausgaben, Kinder

  • Sie haben den Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt, können Betriebsausgaben, Werbungskosten und nicht abzugsfähige Ausgaben im Sinne § 12 EStG richtig zuordnen und kommen zur Einkommensermittlung, zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, der tariflichen Einkommensteuer und der festzusetzenden Einkommensteuer.
  • Sie können Sonderausgaben unterscheiden zwischen: Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 EStG) und übrige Sonderausgaben (u. a. § 10 Abs. 1 Nr. 1, 4, 7, 9 EStG, § 10b EStG).
  • Sie kennen den Begriff „außergewöhnliche Belastung“ und können unterscheiden zwischen außergewöhnlichen Belastungen nach: § 33 EStG, § 33a EStG, § 33b EStG.
  • Sie kennen den Familienleistungsausgleich gem. § 31 EStG und haben Kenntnisse über die steuerliche Berücksichtigung von Kindern, Freibeträgen für Kinder nach § 32 EStG, kindergeldabhängigen Steuervergünstigungen.
  • Sie kennen die Möglichkeit der Berücksichtigung von Zuwendungen an politische Parteien nach § 34g EStG, der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG, der Steuerermäßigungen nach § 35a EStG.
  • Zusätzlich sollten Sie Kenntnisse haben über die Veranlagung von Ehegatten § 26, § 26a EStG, den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG, den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.

Crossover Personengesellschaften

  • Sie kennen die Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
  • Sie sind mit den Besonderheiten einer Personengesellschaft bei der Gewinnermittlung und der Gewinnverteilung gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG sowie bei der Umsatz- und Gewerbesteuer vertraut.
  • Sie kennen sich mit den Erklärungspflichten und mit der örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter aus.


Crossover Gesellschaftsformen

  • Sie kennen die Unterschiede zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft, insbesondere bezüglich Haftung, Mindestkapital, Gewinnanteilen.
  • Sie können die steuerlichen Konsequenzen der Besteuerung von Ausschüttungen an Gesellschafter von Kapitalgesellschaften von den Gewinnanteilen der Mitunternehmer abgrenzen.
  • Sie kennen den Unterschied zwischen der Tätigkeitsvergütung an einen Gesellschafter einer Personengesellschaft (siehe Unterlagen Crossover Personengesellschaften) und dem Gehalt an Gesellschafter-Geschäftsführer bei einer Kapitalgesellschaft.

Crossover Vermietung und Verpachtung

  • Einkommensteuer
  • Sie können Betriebsvermögen, gewillkürtes Betriebsvermögen und Privatvermögen unterscheiden.
  • Haushaltsnahe Handwerkerleistungen § 35a Abs. 3 EStG, § 4 Abs. 4a EStG sind Ihnen bekannt.
  • Hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind Ihnen folgende Themenschwerpunkte bekannt:
    • Ermittlung der Abschreibungsbemessungsgrundlage,
    • Ermittlung der steuerlichen Behandlung gemischt genutzter Gebäude:
    • teilweise Nutzung zu eigenen Wohnzwecken,
    • teilweise Betriebsvermögen,
    • Vermietung mit Option zur Umsatzsteuer.
  • Umsatzsteuer
  • Folgende Themenschwerpunkte sind Ihnen bekannt:
    • Vermietung von Grundstücken § 4 Nr. 12 S. 1 lit. a) UStG,
    • Vorsteuerabzug dem Grunde und der Höhe nach,
    • Möglichkeit zur Option § 9 UStG,
    • Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum,
    • Ausfüllen einer Umsatzsteuervoranmeldungen.
  • Gewerbesteuer
  • Die Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 lit. a) GewStG und die Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG sind Ihnen geläufig.

Rechnungswesen – BWA - wird nicht als Webinar angeboten.

  • Sie können eine betriebswirtschaftliche Auswertung und eine Summen- und Saldenliste interpretieren.
  • Sie kennen die unterschiedlichen Auswertungen für Bilanzierer und Einnahmenüberschussrechner.

Rechnungswesen - Bewertung

  • Sie können Vorgänge den einzelnen Bilanzposten zuordnen.
  • Sie kennen die Grundlagen der Bewertung der einzelnen Bilanzposten.

Besonderheiten in der Umsatzsteuer

  • Sie kennen sich mit Abgrenzung Lieferungen / sonstige Leistungen, Werklieferung und Werkleistung, Ortsbestimmungen, steuerfreien Ausfuhrlieferungen bzw. innergem. Lieferungen, der Entstehung der Umsatzsteuer, dem Steuerschuldner, den Bestandteilen einer Rechnung, einer zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer, § 13b UStG und mit dem Vorsteuerabzug aus.

Verfahrensrechtliche Besonderheiten

  • Sie kennen die Fristen und Termine, z. B. Einspruchsfrist, Festsetzungsfrist, Frist zur Abgabe von Erklärungen usw.
  • Sie kennen sich mit dem Verfahren zur Steuerfestsetzung und Verfahren zur gesonderten Feststellung aus.
  • Sie sind mit den Korrekturvorschriften der Abgabenordnung vertraut.
  • Sie kennen sich mit der Abgrenzung von Berichtigungsverfahren und Einspruchsverfahren aus.
  • Sie kennen die steuerlichen Nebenleistungen, insbesondere Verspätungszuschläge, Zinsen und Säumniszuschläge.