Kurzlehrgang Finanzbuchhaltung für Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr

Der dreitägige Kurzlehrgang „Finanzbuchhaltung“ richtet sich an Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr, die nach dem bisherigen Ausbildungsverlauf besondere Unterstützung benötigen. Ziel ist es, die theoretischen Ausbildungsinhalte der Finanzbuchhaltung – die bis Mitte des zweiten Ausbildungsjahres vermittelt wurden – zu wiederholen und zu vertiefen (keine Prüfungsvorbereitung), um die lernschwächeren Auszubildenden bestmöglich zu fördern.
Was erwartet die Auszubildenden?
· Praxisorientierte Inhalte: Vermittlung von Grundlagen und vertieftem Wissen in der Finanzbuchhaltung.
· Individuelle Förderung: Kleine Gruppen und gezielte Unterstützung durch erfahrene Dozent/innen.
· Austausch und Motivation: Lernen in einer angenehmen Atmosphäre mit Gleichgesinnten.
Lehrgangsinhalte:
1. Aufgaben der Buchführung und Buchführungspflichten
- Aufgaben der Buchführung
- Buchführungspflicht nach Handelsrecht
- Begriff des Kaufmanns (§§ 1 bis 6 HGB)
- Buchführungspflicht nach Steuerrecht
- Aufgaben und Zweck der Handelsbilanz
- Aufgaben und Zweck der Steuerbilanz
- Prüfungsschema Buchführungspflicht nach HGB und AO
2. Jahresabschluss
- Inventur (§§ 240, 241 HGB)
- Inventar (§§ 240, 241 HGB)
- Jahresabschluss (§§ 242-245 HGB)
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
- Allgemeine Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB
- Zeitgerechte Einzelaufzeichnungspflicht
- Maßgeblichkeitsprinzip
- Verletzung der Buchführungspflichten
3. Geschäftsvorfälle und ihre Auswirkungen auf das Betriebsvermögen und den Gewinn
- Geschäftsvorfälle
- Buchungskonten
- Wichtige Merksätze
4. Laufende Geschäftsvorfälle
- Warenkonten
- Umsatzsteuer
- Kauf von Anlagevermögen
- Abschreibungen (AfA)
- Abgang Anlagevermögen
- Entnahmen
- Einlagen
- Betriebliche Aufwendungen
- Finanzierungskosten
- Lohnaufwendungen
5. Übersicht: Rechtsnormen des Kurzlehrgangs
Dieser Kurzlehrgang bietet eine wertvolle Chance, Defizite auszugleichen und das Selbstvertrauen der Auszubildenden zu stärken.
Termine: drei Samstagvormittage: 10., 17. und 24. Mai 2025
Uhrzeit: 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Veranstaltungsorte:
- KOMED im MediaPark, Im MediaPark 7, 50670 Köln
- Jugendgästehaus, Maria-Theresia-Allee 260, 52074 Aachen
Kosten: Die Steuerberaterkammer Köln übernimmt einen Teil der Kosten. Ihr Anteil beträgt 123 € je Teilnehmer/in. Der Lehrgang kann nur komplett besucht werden.
Anmeldungen bitte bis spätestens 11. April 2025
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Deshalb empfehlen wir eine kurzfristige Anmeldung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Die Teilnehmerdaten werden für organisatorische Zwecke an das Studienwerk der Steuerberater in NRW e.V. weitergegeben. Mit der Anmeldung zu dem Kurz-Lehrgang Finanzbuchhaltung erklären Sie sich mit der Weitergabe dieser Daten einverstanden.
Zum Nachweis der Teilnahme werden namentliche Teilnehmerlisten zur Unterzeichnung ausgelegt.