Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Bei guten Leistungen in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb besteht die Möglichkeit vorzeitig an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildungszeit nicht vorliegen oder die Ausbildungszeit bereits verkürzt wurde. Ausbildungsbetrieb und Berufsschule müssen dafür bescheinigen, dass der Auszubildende sowohl im Ausbildungsbetrieb, als auch in den prüfungsrelevanten Fächern in der Berufsschule einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser nachweist.
Sinnvoll ist es, sich bereits frühzeitig bei der Steuerberaterkammer für die vorzeitige Zulassung vormerken zu lassen.