Fortbildung Fachassistent:in (FA)

Mit der Fortbildung Fachassistent:in erwirbst du eine gefragte Zusatzqualifikation in der Steuerberatung. Die berufsbegleitenden Fortbildungen der Steuerberaterkammern (z.B. FALG, FAIT) richten sich an erfahrene Mitarbeiter:innen und vertiefen das Know-how weit über die reguläre Ausbildung hinaus. Sie sind die perfekte Vorbereitung für anspruchsvolle Aufgaben oder die Steuerberaterprüfung. Die Fortbildungen sind modular aufgebaut und setzen in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellte:r und ein bis zwei Jahre Berufserfahrung voraus.

Ein großer Vorteil: Die Titel verkürzen die erforderliche Praxiszeit für das spätere Steuerberaterexamen oft erheblich!

FA Land- und Forstwirtschaft (FALF)

Du arbeitest nach deiner Ausbildung seit mindestens einem Jahr in einer landwirtschaftlichen Buchstelle und möchtest dein Fachwissen gezielt ausbauen? Dann bietet dir die Fortbildungsprüfung „Fachassistent:in Land- und Forstwirtschaft“ die ideale Möglichkeit zur Spezialisierung. 

Die Fortbildungsprüfung "Fachassistent:in Land- und Forstwirtschaft" richtet sich gezielt an Steuerfachangestellte und Auszubildende, die seit mind. einem halben Jahr im Bereich der landwirtschaftlichen Buchstellen tätig sind. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirtschaftlichen Mandaten. Zum Aufgabenbereich gehören z. B.

  • die Ermittlung und Bewertung von Einkünften land- und forstwirtschaftlicher Betrieben,
  • die Vorbereitung von Jahresabschlüssen, Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen und
  • die Unterstützung des Steuerberaters bei der Beratung in land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten

Die Steuerberaterkammer Köln bietet die Fortbildungsprüfung "Fachassistent:in Land- und Forstwirtschaft" nicht selbst an. Damit Interessent:innen aus dem Kölner Kammerbezirk die Prüfung ablegen können, wurde für die Durchführung dieser Fortbildungsprüfung eine Aufgabenübertragung gemäß § 71 Abs. 9 BBiG mit der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe vereinbart.

Alle Infos zum Anforderungsprofil und zur Prüfung erhältst du bei der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe.

 

FA Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)

Du interessierst dich für Digitalisierung und möchtest deine IT-Kompetenzen gezielt ausbauen? Du hast nach deiner Ausbildung mindestens ein Jahr Berufserfahrung gesammelt? Dann ist die Fortbildungsprüfung “Fachassistent:in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)” genau das Richtige für dich.

Die Fortbildungsprüfung “Fachassistent:in Digitalisierung und IT-Prozesse” richtet sich an Steuerfachangestellt:innen, die mindestens ein Jahr in einer Steuerberaterkanzlei gearbeitet haben, über ein Grundverständnis im Umgang mit digitalen Prozessen verfügen und IT-Kompetenzen ausbauen möchten.

In der Dreiecksbeziehung zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung verfügen die Fachassistent:innen über den notwendigen Überblick, um digitale Geschäftsprozesse, Arbeitsabläufe sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit den Kanzleiinhaber:innen zu steuern. Gesamtziel der Fortbildung ist es, dass Kanzleimitarbeiter:innen Steuerberater:innen bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie unterstützen und medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen können.

Die Steuerberaterkammer Köln bietet die Fortbildungsprüfung "Fachassistent:in Digitalisierung und IT-Prozesse" nicht selbst an. Damit Interessent:innen aus dem Kölner Kammerbezirk die Prüfung ablegen können, wurde für die Durchführung dieser Fortbildungsprüfung eine Aufgabenübertragung gemäß § 71 Abs. 9 BBiG mit der Steuerberaterkammer Nürnberg vereinbart.

Alle Infos zum Anforderungsprofil und zur Prüfung erhältst du bei der Steuerberaterkammer Nürnberg

FA Lohn und Gehalt (FALG)

Du möchtest dich im Bereich Lohn und Gehalt spezialisieren und deine Karriere gezielt weiterentwickeln? Dann bietet dir die Fortbildungsprüfung „Fachassistent:in Lohn und Gehalt“ - nach mindestens zweijähriger Berufstätigkeit - die passende Möglichkeit.

Tätigkeitsgebiete
Fachassistent:innen für Lohn und Gehalt verfügen in ihrem Fachgebiet über ein breites und detailliertes Fachwissen, insbesondere in den Bereichen Steuerrecht und Sozialversicherungsbeitragsrecht sowie in Grundzügen des Arbeitsrechts. Sie sind in der Lage, die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitsverhältnissen zu optimieren. Sie sind außerdem in Spezialgebieten, wie bspw. dem Baulohn entsprechend geschult. Ihr Sachverständnis übersteigt daher deutlich das in der Ausbildung zum:zur Steuerfachangestellten erworbene Fachwissen im Bereich Lohn und Gehalt.


Anforderungen
Bei der Fortbildungsprüfung "Fachassistent:in Lohn und Gehalt" handelt es sich um eine berufsbegleitende Fortbildung. Ein entsprechender zeitlicher Aufwand für die Vorbereitung auf die Prüfung ist einzukalkulieren. Wer sich für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung entscheidet, muss daher bereit sein, im privaten Bereich Einschränkungen hinzunehmen. Auch wenn zahlreiche Vorbereitungskurse angeboten werden, ist die Bereitschaft zum intensiven Eigenstudium unerlässlich.

In der Fortbildungsprüfung haben die Prüfungsteilnehmer:innen nachzuweisen, dass sie qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsbeitragsrecht und Grundzügen des Arbeitsrechts bearbeiten können. Für die Inhalte der Prüfung wird der einheitliche Anforderungskatalog zugrunde gelegt.

Die Steuerberaterkammer Köln führt selbst keine Vorbereitungslehrgänge durch, im Internet findest du aber Berufsorganisationen und Bildungsträger, die solche Lehrgänge anbieten. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung.
 

Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für die Fortbildung Fachassistent:in Lohn und Gehalt (FALG), u. a.: 

Bildungsscheck NRW
Es können individuelle Bildungsschecks für Einzelpersonen und betriebliche Bildungsschecks für Unternehmen beantragt werden. Der Bildungsscheck NRW fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die im Kontext der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit stehen.

Bildungsscheck NRW

Begabtenförderung
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, u. a. die Fortbildungen zu den verschiedenen Fachassistent:innen oder zum:zur Steuerfachwirt:in, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Weiterbildungsstipendium

Bitte informiere dich direkt bei den zuständigen Stellen über die aktuellen Angebote und Förderbeträge. Die Anträge müssen oft sehr früh gestellt werden, deshalb rechtzeitig planen.
 

Prüfungsaufgaben
Die Klausuren der Fortbildungsprüfung "Fachassistent:in Lohn und Gehalt" werden seit der Prüfung 2015 inhaltsgleich von den Steuerberaterkammern Brandenburg, Bremen, Hessen, Köln, Mecklenburg-Vorpommern, München, Nordbaden, Nürnberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Stuttgart und Thüringen gestellt.

Zum Zweck der Prüfungsvorbereitung stehen dir die Aufgaben und Klausuren zurückliegender Termine als Download zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine entgeltliche Weitergabe in Druckform oder auf elektronischem Wege, ist nicht gestattet. Die Einbindung dieser Seite in andere Internetangebote mittels Hyperlink bedarf der ausdrücklichen Zustimmung. Alle Rechte vorbehalten.

Rechtliche Grundlagen
Die Fortbildungsprüfung "Fachassistent:in Lohn und Gehalt" wird von der Steuerberaterkammer auf Grundlage der Gemeinsamen Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfungen der Steuerberaterkammer Köln sowie der Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung "Fachassistent:in Lohn und Gehalt" durchgeführt. Die Steuerberaterkammer Köln nimmt die Prüfungen für die Teilnehmer ab, die ihren Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen haben.

Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Antragsportal der Steuerberaterkammern unter Anmeldung FALG.
Den Vordruck "Fortbildungsprüfungen Arbeitgeberbescheinigung" findest du im Antragsportal der Steuerberaterkammern

Aufgrund der Vereinheitlichung des Identifizierungsmanagements bei der DATEV können sich Nutzer:innen seit dem 30. Juni 2025 ausschließlich mit dem Personalausweis und der BundID im Antragsportal anmelden.

Bei technischen Problemen bei der Nutzung der BundID wende dich bitte an das Serviceteam der BundID.
 

Prüfungsgebühr
Die Gebühr beträgt 400 € (100 € Zulassungsgebühr und 300 € Prüfungsgebühr, bei erneuter Anmeldung entfällt die Zulassungsgebühr). Sie wird mit der Antragstellung zur Fortbildungsprüfung fällig. Über einen Zulassungsantrag wird erst nach Eingang der Gebühr entschieden. Bei Rücktritt von der Fortbildungsprüfung wird die Prüfungsgebühr erstattet.

Der schriftliche Teil der Fortbildungsprüfung findet jährlich einheitlich im Bundesgebiet statt. Die nächsten schriftlichen Prüfungstermine sind nachfolgend aufgeführt. Der mündliche Teil der Prüfung findet i. d. R. im Frühjahr des darauffolgenden Jahres (Februar/März) statt.

Mittwoch, 14.10.2026
Mittwoch, 13.10.2027
Mittwoch, 18.10.2028

FA Rechnungswesen und Controlling (FARC)

Du möchtest dich im Bereich Rechnungswesen und Controlling weiterentwickeln und deine betriebswirtschaftlichen Kompetenzen ausbauen? Du arbeitest seit mindestens zwei Jahren in deinem Beruf? Dann ist die Fortbildungsprüfung „Fachassistent:in Rechnungswesen und Controlling“ der richtige Schritt für dich. 

Die Fortbildungsprüfung „Fachassistent:in Rechnungswesen und Controlling“ richtet sich an Kanzleimitarbeiter:innen, deren Tätigkeitsschwerpunkte im internen und externen Rechnungswesen, in der Buchführung und der Bilanzierung, in der betriebswirtschaftlichen Auswertung, im Controlling und in der Jahresabschlusserstellung, sowie in der integrierten Unternehmensplanung liegen. Vor allem durch die Digitalisierung sind die technischen Voraussetzungen geschaffen, die eigenen Informationen sowie Fremdinformationen zugunsten der Mandantschaft in ein betriebswirtschaftliches Beratungsergebnis zu integrieren (BIG DATA). Durch Eigenvergleich (Planungsrechnung) und Fremdvergleich (Benchmarking) lassen sich für die Mandant:innen wichtige Empfehlungen für die Unternehmensführung erarbeiten. Auch der Einfluss von Besteuerungsinformationen lässt sich integrieren, da Steuerberater:innen als betriebswirtschaftliche: Berater:innen auch über die steuerlichen Kenntnisse verfügt.

Die Steuerberaterkammer Köln bietet die Fortbildungsprüfung "Fachassistent:in Rechnungswesen und Controlling" nicht selbst an. Damit Interessent:innen aus dem Kölner Kammerbezirk die Prüfung ablegen können, wurde für die Durchführung dieser Fortbildungsprüfung eine Aufgabenübertragung gemäß § 71 Abs. 9 BBiG mit der Steuerberaterkammer Nürnberg vereinbart.

Alle Infos zum Anforderungsprofil und zur Prüfung erhältst du bei der Steuerberaterkammer Nürnberg

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