Steuerberaterplattform

Die Steuerberaterplattform stellt eine digitale Infrastruktur zur Verfügung, die es den Berufsangehörigen ermöglicht, im digitalen Raum als Steuerberater/innen aufzutreten. Dabei wird die jeweilige persönliche, digitale Identität mit dem Berufsträgerattribut aus dem Berufsregister verknüpft. Diese Identität ist gleichzeitig Basis für das beSt als auch für das Agieren im digitalen Umfeld, z. B. durch Nutzung von OZG-Diensten.

Steuerberaterplattform

Auf der Homepage der BStBK finden Sie alle Informationen, Service- und Supportmaterialien sowie entsprechende Kontaktmöglichkeiten rund um die Steuerberaterplattform.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stellt folgende Anwendungsfälle zur Verfügung:

Akteneinsichtsportal

Steuerberater und Steuerberaterinnen können sich mit ihrer digitalen Steuerberateridentität gegenüber dem Akteneinsichtsportal der Justiz authentifizieren. Neben dem SAFE-Verzeichnisdienst der BRAK wird auch das SAFE-Verzeichnis der BStBK als Anmeldemöglichkeit angeboten. Das Akteneinsichtsportal der Justiz bietet einen zentralen Zugang zu elektronischen Akten, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften nach erfolgreichem Akteneinsichtsgesuch zur Verfügung gestellt werden.
Anmeldung Akteneinsichtsportal
 

Besonderes Steuerberaterpostfach (beSt)

Mit dem beSt wurden die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauenswürdige digitale Adresse für alle Steuerberater und Berufsausübungsgesellschaften geschaffen.
Mehr

Vollmachtsdatenbank Steuern (VDB St)

Die Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben in enger Zusammenarbeit mit den Steuerberaterkammern und der BStBK ein Verfahren entwickelt, mit dem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften den Landesfinanzbehörden auf der Grundlage eines amtlich bestimmten Vollmachtsformulars die Daten der ihnen von ihren Mandanten erteilten Vollmachten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermitteln können (§ 80a AO).
Mehr

Vollmachtsdatenbank Sozialversicherung (VDB SV)

Der Weg für die VDB SV ist frei: Nach langem politischen Ringen konnte das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und mit ihm die Regelungen zur VDB SV Mitte Oktober 2024 den Bundesrat passieren. Das BEG IV wurde am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mehr

Nach oben