Besonderes Steuerberaterpostfach (beSt)
Mit dem beSt wurden die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauenswürdige digitale Adresse für alle Steuerberater und Berufsausübungsgesellschaften geschaffen. Die Verwaltung der Adressen, der Infrastruktur und der Sicherheit liegt in der Hoheit des Berufsstands und ist somit unabhängig von anderen wirtschaftlichen Interessen und Einflüssen.
Durch § 5 ERVV wird die Bundesregierung zur Festlegung und Bekanntmachung gewisser Standards für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Finanzgerichte ermächtigt. Diese Standards werden im Bundesanzeiger sowie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder verkündet und beinhalten insbesondere aktuelle Vorgaben für Dateiformate sowie Begrenzungen hinsichtlich der Anzahl und des Volumens elektronischer Dokumente in einer Nachricht.
Natürliche Personen, die aus Rechtsgründen weder einen deutschen Personalausweis noch eines seiner beiden Derivate beantragen können, müssen bei der BStBK einen Antrag auf Gewährung des Zugangs zur StB-Plattform gemäß § 4 Abs. 2 StBPPV per E-Mail an steuerberaterplattform@bstbk.de stellen.
Die weiteren Formalitäten und die Überprüfung der Richtigkeit der Angaben übernimmt die BStBK.
Die BAG ist verpflichtet, ihr Gesellschaftspostfach zu aktivieren.
Für jede im Berufsregister der Steuerberaterkammer eingetragene BAG richtet die BStBK ein Gesellschaftspostfach empfangsbereit ein.
Die Aktivierung des Postfachs der BAG wird durch eine Person durchgeführt, die als vertretungsberechtigt im Berufsregister eingetragen ist. Es erfolgt kein Versand eines Registrierungsbriefes.
Jede BAG erhält ein beSt als Gesellschaftspostfach. Eine automatische Nutzung des Gesellschaftspostfachs durch angestellte Berufsträger ist nicht möglich. Soweit angestellte Berufsträger (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer) ebenfalls über das Gesellschaftspostfach Nachrichten versenden sollen, ist ein Antrag auf deren Eintragung im Berufsregister an die Kammer zu stellen. Anzugeben sind darin die Familiennamen und Vornamen und Beruf der angestellten Vertretungsberechtigten, die befugt sein sollen, für die Berufsausübungsgesellschaft Dokumente über das beSt zu versenden.
Wir weisen ausdrücklich auf die erforderliche Mitteilung auf Eintragung der angestellten vertretungsberechtigen Berufsträger in das Berufsregister hin, die zur Versendung über das Gesellschaftspostfach befugt sein sollen.
Umfangreiche Hilfestellungen zum Service und Support finden Sie
hier
Support der BStBK:
service@bstbk-steuerberaterplattform.de
Telefon: 0800 3823823
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften können bei der Steuerberaterkammer Köln für jede im Berufsregister eingetragene weitere Beratungsstelle die Einrichtung des beSt beantragen.
Bei technischen Fragen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Michaela Albrecht
Abteilungsleiterin
Telefon 0221 336 43-34
Stephanie Schmitz
Sachbearbeiterin
Telefon 0221 336 43-36