So werde ich Steuerberater:in

Die Prüfung zum Steuerberater bzw. zur Steuerberaterin ist ein bundesweit einheitliches Berufsexamen, das einen hohen Vorbereitungsaufwand erfordert. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten bereit sein, umfangreiche private Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Ein Vorbereitungskurs ist nicht vorgeschrieben, erleichtert jedoch die Aneignung des umfangreichen Prüfungsstoffs erheblich.

Zulassung und Prüfung

Hier haben wir alle Informationen zur Zulassung und zur Vorbereitung auf die Prüfung zusammengestellt:

Informationen rund um Zulassung und Prüfung

Vorbereitungskurse
Eine Übersicht über externe Anbieter von entsprechenden Lehrgängen finden Sie auf der Homepage der Gemeinsamen Prüfungsstelle.

Fördermöglichkeiten
Für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung kann ggf. das Aufstiegs-BAföG oder ein Bildungsscheck genutzt werden. Damit werden Weiterbildungen gefördert, die für die aktuelle oder zukünftige berufliche Tätigkeit relevant sind und Kompetenzen erweitern. Wichtig: Die Förderung muss vor Buchung des Vorbereitungskurses beantragt werden. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Konditionen, hierzu können i. d. R. auch die Lehrgangs-Anbieter Auskunft geben.

Zuständigkeit
Gemeinsame Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe
Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf
Telefon: 0211 598944-10, Telefax: 0211 598944-50
mail@steuerberaterpruefung-nrw.de
www.steuerberaterpruefung-nrw.de

Die gemeinsame Prüfungsstelle nimmt – neben der Organisation der Steuerberaterprüfung – folgende Aufgaben für die jeweils örtlich zuständige Steuerberaterkammer wahr:

Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung

verbindliche Auskunft zu Fragen auf Zulassung bzw. Befreiung von der Steuerberaterprüfung

Befreiung von der Steuerberaterprüfung

Zulassungsvoraussetzungen
Es gibt zwei Wege zur Zulassung: Hochschulstudium oder kaufmännische Ausbildung. Beide erfordern zusätzlich eine praxisbezogene Tätigkeit im Steuerbereich bei Bundes- oder Landesfinanzbehörden.

Zulassung mit Hochschulstudium

Dauer der praktischen Tätigkeit nach Hochschulstudium:

  • Regelstudienzeit ≥ 4 Jahre: mindestens 2 Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden
  • Regelstudienzeit < 4 Jahre: mindestens 3 Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden

Die praktische Tätigkeit erfolgt in der Regel in einer Steuerberaterpraxis.

Zulassung mit kaufmännischer Ausbildung

Praktikerinnen und Praktiker können die Steuerberaterprüfung unter folgenden Voraussetzungen ablegen:

  • Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung (z. B. Steuerfachangestellte:r) oder gleichwertige Qualifikation
  • 8 Jahre praktische Tätigkeit nach der Ausbildung im Steuerbereich, in der Regel in einer Steuerberaterpraxis (Bei Steuerfachwirten oder Geprüften Bilanzbuchhaltern kann der Zeitraum auf 6 Jahre verkürzt werden.)
  • Die praktische Tätigkeit muss mindestens 16 Wochenstunden umfassen

Staatsangehörige der EU / des EWR / der Schweiz
Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaats oder der Schweiz stehen grundsätzlich zwei Wege offen, um in Deutschland als Steuerberater:in tätig zu werden.

Liegt ein Diplom vor, das im Herkunftsstaat zur selbstständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt – oder ist der Zugang zum Beruf dort nicht reglementiert –, ist in Deutschland eine Eignungsprüfung in deutscher Sprache abzulegen. In allen übrigen Fällen ist die Steuerberaterprüfung in Deutschland erforderlich. Dabei müssen die Zulassungsvoraussetzungen nach § 36 StBerG erfüllt sein.

Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen
Nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) besteht ein Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines im Ausland staatlich anerkannten Berufsabschlusses mit einem deutschen, bundesrechtlich geregelten Beruf. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Vergleichsberuf bundesrechtlich geregelt ist.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.anerkennung-in-deutschland.de

Anmeldung zur Steuerberaterprüfung
Formulare finden Sie unter

www.steuerberaterpruefung-nrw.de

Prüfungsbefreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von der Steuerberaterprüfung befreit werden. Die Befreiungsvoraussetzungen, das Verfahren und eine Auflistung der notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Gemeinsamen Prüfungsstelle unter

www.steuerberaterpruefung-nrw.de

Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung. Sie richtet sich an Personen mit einer im europäischen Ausland erworbenen oder anerkannten Berufsqualifikation, die dort zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt und in Deutschland selbstständig als Steuerberater tätig sein oder die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ führen möchten. Detaillierte Informationen finden Sie unter

www.steuerberaterpruefung-nrw.de

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung und der Eignungsprüfung findet jährlich einheitlich im Bundesgebiet statt. Die aktuellen Termine finden Sie unter

www.steuerberaterpruefung-nrw.de

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Anmeldung und zum Prüfungsverfahren finden Sie unter

www.steuerberaterpruefung-nrw.de

Bestellung

Nach bestandener Steuerberaterprüfung oder nach der Befreiung von der Steuerberaterprüfung ist der:die Bewerber:in auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer als Steuerberater:in zu bestellen (§ 40 Abs. 1 StBerG). Weitere Infos finden Sie hier:

Bestellung zum:r Steuerberater:in

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