Infos zu Fachthemen

Als Steuerberaterkammer unterstützen wir Sie bei Ihrer täglichen Arbeit. Nutzen Sie unsere Informationen, Arbeitshilfen und Praxistipps zu berufsfachlichen Themen, die wir hier für Sie zusammengestellt haben.

Steuerrecht

Hier finden Sie aktuelle Informationen, Checklisten und sonstige nützliche Hinweise zur steuerrechtlichen Facharbeit.

Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf

Verlängerung der Fristen für die Abgabe der Jahressteuererklärungen 2020 bis 2024
Das Vierten Corona-Steuerhilfegesetz (BR-Drs. 223/22 (B)) beinhaltet u. a. die geforderte Verlängerung der Fristen für die Abgabe der Jahressteuererklärungen 2020 bis 2024:

Beratene Fälle

  • VZ 2020: bis 31.08.2022 (LuF: 31.01.2023) = + 6 Monate
  • VZ 2021: bis 31.08.2023 (LuF: 31.01.2024) = + 6 Monate
  • VZ 2022: bis 31.07.2024 (LuF: 31.12.2024) = + 5 Monate
  • VZ 2023: bis 31.05.2025 (LuF: 31.10.2025) = + 3 Monate
  • VZ 2024: bis 30.04.2026 (LuF: 30.09.2026) = + 2 Monate 

Nicht beratene Fälle

  • VZ 2020: bis 31.10.2021 (LuF: Ende abw. WJ + 10 Monate) = + 3 Monate
  • VZ 2021: bis 31.10.2022 (LuF: Ende abw. WJ + 10 Monate) = + 3 Monate
  • VZ 2022: bis 30.09.2023 (LuF: Ende abw. WJ + 9 Monate) = + 2 Monate
  • VZ 2023: bis 31.08.2024 (LuF: Ende abw. WJ + 8 Monate) = + 1 Monat

E-Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Einführung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich beschlossen. Seit 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen zunächst empfangsfähig sein. Die Pflicht zum Versand elektronischer Rechnungen folgt gestaffelt mit Übergangsregelungen bis 2028. 

Steuerliche Forschungsförderung

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. 

Weitere Informationen u. a. zum Antragsverfahren finden Sie hier:

Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Kontingentierungsverfahren

In Nordrhein-Westfalen wird seit dem Veranlagungszeitraum 2010 das so genannte Kontingentierungsverfahren durchgeführt. Mit dieser von den Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe unterstützten Initiative der Finanzverwaltung sollten der zeitgerechte und kontinuierliche Eingang von Jahressteuererklärungen in steuerlich beratenen Fällen optimiert und eine Lösung der Fristenproblematik erreicht werden.

Die Teilnahmebedingungen und FAQ-Fragen zum Kontingentierungsverfahren finden Sie hier:

Kontingentierung der Oberfinanzdirektion NRW

Rechnungswesen

Hier finden Sie aktuelle Informationen, Checklisten und sonstige nützliche Hinweise zur Facharbeit im Rechnungswesen.

Der Ausschuss "Rechnungswesen, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht" der Steuerberaterkammer Köln hat die folgenden Musterberichte für die Erstellung von Jahresabschlüssen (GmbH, Einzelkaufmann) und Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG überarbeitet.

Die Musterberichte orientieren sich an der Verlautbarung der Bundessteuerberater­kammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen:

Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen

Unternehmensberatung und BWL

Wir haben hier aktuelle Informationen, Checklisten und sonstige nützliche Hinweise zum Bereich Unternehmensberatung und BWL für Sie zusammengestellt.

Berater der Offensive Mittelstand

In einer Kooperation der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. (DStV) und der Offensive Mittelstand (OM) wurden Steuerberaterinnen und Steuerberater geschult, betriebswirtschaftliche Beratung gezielt in ihr Kanzleiangebot zu integrieren. Grundlage waren der INQA-Unternehmens-Check „Guter Mittelstand“ sowie ein spezielles Beratungstool. Die geschulten Berufsangehörigen sind in der Beraterdatenbank der Offensive Mittelstand gelistet. Für den Verbleib ist alle zwei Jahre eine Re-Autorisierung durch eine Auffrischungsveranstaltung erforderlich. Seit Oktober 2021 erfolgt hierzu eine automatische Erinnerung.

Weiterführende Informationen zur Offensive Mittelstand haben wir hier für Sie zusammengestellt.

OM-Tools - One-Pager, Factsheets, Umsetzungshilfen

OM-Checks als Praxisstandards

Plattform Management – Arbeit – Forschung

Die Digitalisierung stellt Kanzleien vor Herausforderungen, bietet aber auch große Chancen. Das Beratungsprogramm INQA-Coaching des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt Sie dabei: Gemeinsam mit einem professionellen Coach entwickeln Sie passgenaue Lösungen und nutzen die Digitalisierung, um Arbeitsabläufe zu verbessern oder neue Geschäftsideen umzusetzen. INQA-Coaching richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen. Gefördert werden bis zu 12 Coaching-Tage, 80 Prozent der Kosten werden übernommen. Das Programm läuft von 2023 bis 2027 und wird aus Mitteln des ESF Plus und des BMAS finanziert.

Weitere Informationen sowie Beratungsstellen und autorisierte Coaches finden Sie online. In einer kostenlosen Erstberatung werden Fördervoraussetzungen geklärt und der Einstieg organisiert.

BMAS - INQA-Coaching

Sozialversicherungerecht

Hier finden Sie aktuelle Informationen, Checklisten und sonstige nützliche Hinweise zur sozialversicherungsrechtlichen Facharbeit.

In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat die Steuerberaterkammer Köln Ende 2024 eine kostenlose Online-Informationsveranstaltung zum UV-Meldeverfahren und zur Vergabe der Unternehmensnummer durchgeführt.

Die Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier.

Hinweis: Für den Abruf ist eine einmalige Anmeldung mit gültiger E-Mail-Adresse erforderlich. Es entstehen keine Verpflichtungen und keine Nutzung zu Werbezwecken.

Die Präsentation zur Veranstaltung steht Ihnen hier zur Verfügung.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zum 1. September 2024 eine digitale Lösung zur Vergabe der Unternehmensnummer eingeführt. Seit 1. Januar 2024 ist die Unternehmensnummer Voraussetzung für die Beantragung einer Betriebsnummer. Ziel der neuen Online-Lösung ist es, Verzögerungen bei der Vergabe von Betriebsnummern – etwa bei Sofort- und A1-Meldungen – zu reduzieren und das Verfahren zu beschleunigen.

Weiterführende Informationen und Anträge finden Sie hier.

DGVU - Unternehmensnummer

Betriebsnummer online beantragen

IT, KI und Datenschutz

Wir haben hier aktuelle Informationen, Checklisten und sonstige nützliche Hinweise zu den Bereichen IT, KI und Datenschutz für Sie zusammengestellt.

Hier finden Sie die Aufzeichnungen sowie die aktuellen Arbeitsunterlagen zum monatlichen KI-Forum der Steuerberaterkammer Niedersachsen.

Wir danken dem FFI-Verlag für die kostenlose Zurverfügungstellung.
 

Hinweise für die Kanzleihomepage finden Sie hier.

Informationspflichten im Impressum

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sichert das Grundrecht natürlicher Personen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Es soll sichergestellt werden, dass jeder selbst über die Preisgabe und Verwendung der eigenen personenbezogenen Daten entscheiden kann.

Zu diesem Zweck umfasst die DSGVO umfangreiche Vorschriften, die von natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen und anderen Stellen bei der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachtet werden müssen. Daneben gelten außerdem die Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Datenschutzgesetzes für das jeweilige Bundesland, im Bereich der Steuerberaterkammer Köln das DSG-NRW.

Auch Sie als Steuerberater haben die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Die Steuerberaterkammern unterstützen Sie bei der Umsetzung der Vorschriften mit zahlreichen Informationen und Arbeitshilfen. Bitte beachten Sie, dass die Muster auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden müssen. 

Hinweis: Die Steuerberaterkammern sind im Bereich des Datenschutzes keine Aufsichtsbehörden. Dies sind die jeweiligen Landesdatenschutzbehörden – nur diese können rechtsverbindliche Auskünfte erteilen. Für den Kammerbezirk Köln ist die „Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW“ zuständig, weitere Informationen finden Sie hier.

 

Hinweise und Praxishilfen 

Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften

Datenschutzkonferenz - Kurzpapiere

DWS Verlag - Formularmuster

Das Online-Seminar „Datenschutz in der Steuerberaterkanzlei“ behandelt die EU-Datenschutzgrundverordnung und die Änderungen, die auf die Steuerkanzleien zukommen und die in die jeweiligen Kanzlei-Prozesse zeitgerecht umzusetzen sind. Es beleuchtet außerdem zahlreiche Aspekte des Datenschutzes in der Kanzlei und gibt Antworten auf die Fragen, die zunehmend mehr Kanzleien beschäftigen, ganz unabhängig davon, wie intensiv sich diese bislang bereits mit dem Thema Datenschutz auseinandergesetzt haben.

Geldwäscheprävention (Für Mitglieder)

Hier finden Sie aktuelle Informationen, Checklisten und sonstige nützliche Hinweise zur Geldwäscheprävention.

Durch das Gesetz vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) wurde die Richtlinie (EU) 2015/849 (Vierte EU-Geldwäscherichtlinie) in Deutschland umgesetzt; das neue Geldwäschegesetz (GwG) trat am 26. Juni 2017 in Kraft. Es passt die nationalen Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die 2012 überarbeiteten Empfehlungen der FATF an. Das GwG wurde umfassend neu gefasst und enthält zahlreiche Änderungen sowie neue Pflichten, unter anderem für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte als Verpflichtete.

Zukunft des Berufs

Hier finden Sie aktuelle Informationen, Initiativen, Umfragen und Veranstaltungen rund um das Thema Zukunft des Berufs.

2024 führte die Bundessteuerberaterkammer mit Unterstützung der 21 Steuerberaterkammern die vierte STAX-Erhebung (Statistisches Berichtssystem für Steuerberater) durch. Die Ergebnisse von STAX 2024 finden Sie hier.

Die Steuerberaterkammer Köln hat 2015 eine Veranstaltungsreihe "Gemeinsam fit für die Zukunft" bzw. "Kanzlei der Zukunft" zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten gestartet. Bislang fanden Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu folgenden Themen statt:

  • Herausforderung Kanzleimanagement (2015/2016 in Aachen, Bonn und Köln)
  • Mitarbeiter gewinnen und binden (2016/2027 in Aachen und Köln)
  • Digitalisierung global - Steuerberatung lokal (2018 in Köln, 2019 in Aachen und Köln)
  • Mut zur Selbstständigkeit (2023 in Köln, 2024 in Aachen und 2025 in Bonn)

Vorträge der Informations- und Diskussionsveranstaltungen "Kanzlei der Zukunft - Mut zur Selbstständigkeit" am 28. August 2025 in Bonn:

Die Bundessteuerberaterkammer startete 2021 die Imagekommunikation „Steuerberater*in für Morgen“. Mit fortschreitender Automatisierung der Beratungs- und Deklarationsaufgaben wird es zunehmend wichtiger, eine passende Digitalisierungsstrategie zu entwickeln und das Kanzleiportfolio um die vereinbaren Tätigkeiten zu erweitern, um die eigene Kanzlei zukunftsfest aufzustellen. Weitere Informationen, Materialien sowie den Film zur Imagekommunikation „Steuerberater*in für Morgen“ finden Sie auf der Website der Bundessteuerberaterkammer.

Steuerberater*in für Morgen

Aktuelles zu Corona-Hilfen

Wir haben hier für Sie Informationen zu den Corona-Hilfsprogrammen, zur Schlussabrechnung und zum Kurzarbeitergeld zusammengestellt.

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zu den Corona-Wirtschaftshilfen und der daraus resultierenden Unsicherheit im Berufsstand haben die BStBK und der DStV das  Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) um eine Einschätzung zu dem Urteil des OVG Münster (Az. 4 A 1555/23) vom 25. August 2025 und dessen Auswirkungen gebeten.

Der ergänzende Leitfaden zu Verbundunternehmen verweist mehrfach auf die Verwaltungspraxis der zuständigen Bewilligungsstellen. Dazu erreichten uns mehrere Rückfragen aus dem Kollegenkreis, die wir an die zuständige Wirtschaftsministerin in NRW weitergeleitet haben. Das gemeinsame Schreiben der drei nordrhein-westfälischen Kammerpräsidenten an Ministerin Mona Neubaur finden Sie hier.

Aktuelles zum Ukraine-Krieg

Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine - Ergänzung zum BMF-Schreiben
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17. März 2022 ein Schreiben über steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten erlassen. Zu diesem Schreiben hat das BMF am 13. März 2023 folgende Ergänzung veröffentlicht:
„Bei einer unentgeltlichen Leistung, die unmittelbar die Reparatur von kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine zum Ziel hat, wird aus Billigkeitsgründen bis zum 31. Dezember 2023 von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe abgesehen. Dies umfasst z. B. die unentgeltliche Bereitstellung von Baumaterialien, Baumaschinen, technischen Einrichtungen und Personal jeweils einschließlich etwaiger Transportleistungen. Beabsichtigt ein Unternehmer bereits beim Leistungsbezug, die Leistungen ausschließlich und unmittelbar für die genannten Zwecke zu verwenden, sind die entsprechenden Vorsteuerbeträge unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG im Billigkeitswege entgegen Abschn. 15.15 Absatz 1 UStAE zu berücksichtigen. Die folgende unentgeltliche Wertabgabe wird nach dem vorangegangenen Absatz im Billigkeitswege nicht besteuert.“

Fachlicher Hinweis des IDW
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung erarbeitet. Darin werden Fragestellungen in Bezug auf die Rechnungslegung zum gerade zurückliegenden Stichtag 31. Dezember 2021 sowie zur Prüfung dieser Abschlüsse beantwortet. 

Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung


Informationen für Unternehmen und Verbände

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