Service zur Ausbildung
Rechtliches zur Ausbildung
Hier finden Sie einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Ausbildung zum:r Steuerfachangestellten, die Neuordnung der Ausbildung, Unterstützungsangebote für Ausbildende, die erforderlichen Vertragsunterlagen sowie Informationen zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer.
Die rechtliche Grundlage für die Ausbildung bildet die Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung (StFachAngAusbV), deren Neufassung am 1. August 2023 in Kraft getreten ist. Die konkrete Durchführung von Prüfungen regeln die Prüfungsordnungen der jeweils zuständigen regionalen Steuerberaterkammern. Für Ausbildungen, die vor dem 1. August 2023 begonnen haben, gelten noch die untenstehenden „alten“ Verordnungen.“
Die neue Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte wurde am 22. August 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist zum 1. August 2023 in Kraft getreten. Für Ausbildungsverhältnisse, die vor diesem Zeitpunkt begonnen haben, gilt weiterhin die bisherige Ausbildungsordnung.
Mit der Neuordnung wurde die Ausbildung an die aktuellen Anforderungen des Berufs angepasst. Im Mittelpunkt stehen insbesondere digitale Arbeitsprozesse in den Kanzleien sowie die Stärkung der kommunikativen Kompetenzen. Bewährte Bestandteile wie die Zwischen- und Abschlussprüfung bleiben bestehen.
Die Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberaterkammern haben die Ausbildungsordnung gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV e. V.) und der Gewerkschaft ver.di überarbeitet. Ergänzend dazu regelt der Rahmenlehrplan die Lerninhalte der Berufsschule, während der Ausbildungsrahmenplan die praktische Ausbildung im Betrieb festlegt.
Steuerberatungskanzleien, die ausbilden bzw. ausbilden möchten, finden folgende Unterstützungsangebote für die Umsetzung der Neuordnung in die Ausbildungspraxis.
Bei der Neuordnung der Ausbildung für Steuerfachanstellte stand vor allem eine zeitgemäße Darstellung der Struktur der Berufsausbildung und des Berufsbildes im Fokus.
Welche Änderungen bringt die Neuordnung? Was bedeutet das für Ausbilder:innen und Kanzleien? Wie können digitale Prozesse in den Kanzleien den Auszubildenden besser vermittelt und kommunikative Fähigkeiten der jungen Berufseinsteiger/innen gestärkt werden?
All das und vieles mehr erklärt das kostenfreie Ausbilderseminar zur Neuordnung und gibt Kanzleien Umsetzungshilfen für die Praxis.
Weitere Unterlagen zum Ausbilderseminar finden Sie hier.
Mit dem Ausbildungsvertrag online können Sie den Ausbildungsvertrag und den Antrag auf Eintragung kostenlos am PC ausfüllen und als PDF ausdrucken. Die Anwendung unterstützt Sie beim vollständigen und korrekten Ausfüllen der Daten und ermöglicht das Zwischenspeichern Ihrer Eingaben.
Nach der Unterzeichnung können Sie die Vertragsunterlagen mit den erforderlichen Anlagen per E-Mail an ausbildung@stbk-koeln.de oder über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) einreichen. Ein Versand per Post ist nicht erforderlich. Nach der Prüfung und Eintragung des Ausbildungsvertrags in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse erhalten beide Vertragsparteien eine Eintragungsbestätigung.
Absolviert die/der Auszubildende ein ausbildungsintegriertes Studium oder eine betriebliche Umschulung, ist zusätzlich ein entsprechender Vertrag abzuschließen.
Alle Vertragsunterlagen finden Sie hier.
Vertragsunterlagen Ausbildung Steuerfachangestellte/r
Anmeldung bei der Berufsschule
Bitte denken Sie daran, die/den Auszubildenden rechtzeitig bei der zuständigen Berufsschule anzumelden. Die Anmeldung gehört zu den Pflichten des Ausbildungsbetriebs.
- Eine Liste der Berufsschulen finden Sie hier.
Berufsschulen - Anmeldung bei der Berufsschule Bonn
www.betriebe.schulbewerbung.de (ELSTER-Technologie) - Anmeldung bei den Berufsschulen in Aachen, Düren, Geilenkirchen, Köln und Wipperfürth
www.schueleranmeldung.de/betriebe
Während der Ausbildung sind Auszubildende verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis zu führen. Dieser dokumentiert den zeitlichen und fachlichen Verlauf der Ausbildung und dient als Nachweis der vermittelten Ausbildungsinhalte. Ein ordnungsgemäß geführter und unterzeichneter Ausbildungsnachweis ist zudem Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Ob der Ausbildungsnachweis digital oder in Papierform geführt wird, wird im Ausbildungsvertrag festgelegt.
Den kombinierten Ausbildungsplan/Ausbildungsnachweis, das sog. Berichtsheft, und eine Empfehlung zur Führung und Kontrolle können Sie hier herunterladen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat für den neugeordneten Ausbildungsberuf neben einer Umsetzungshilfe für die Ausbildungspraxis ein Muster eines betrieblichen Ausbildungsplans erstellt, das Sie hier herunterladen können.
Die Ausbildungsdauer kann auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb verkürzt werden:
- um bis zu 6 Monate bei Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife oder eines höheren Schulabschlusses.
- um bis zu 12 Monate bei einer abgeschlossenen, für das Ausbildungsziel förderlichen Berufsausbildung oder einem abgeschlossenen rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studium.
Steht die Verkürzung bereits bei Vertragsabschluss fest, wird sie direkt im Ausbildungsvertrag eingetragen. Bitte fügen Sie die entsprechenden Nachweise den Vertragsunterlagen bei, bevor diese zur Eintragung bei der Kammer eingereicht werden. Hat die Ausbildung bereits begonnen, können Sie die Verkürzung beantragen. Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein – zum neuen Ausbildungsende muss noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleiben.
In begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsdauer auf Antrag der oder des Auszubildenden verlängern. Voraussetzung ist, dass die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen – insbesondere, um die Abschlussprüfung erfolgreich abzulegen. Eine Verlängerung kann beispielsweise erforderlich sein, wenn längere Krankheits- oder andere Ausfallzeiten die Ausbildung erheblich beeinträchtigt haben oder eine Nichtversetzung in der Berufsschule den erfolgreichen Ausbildungsabschluss gefährdet. Der Antrag muss schriftlich begründet werden. Vor der Entscheidung wird der Ausbildungsbetrieb angehört.
Alle Anträge auf Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungsdauer finden Sie hier.
Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungsdauer Steuerfachangestellte/r
Die Steuerberaterkammer Köln begleitet und unterstützt die Ausbildung zum/r Steuerfachangestellten. Als zuständige Stelle überwachen wir die Ausbildung, beraten Auszubildende und Ausbildungsbetriebe in allen Ausbildungsfragen und helfen, wenn es während der Ausbildung zu Problemen kommt.
Kommt es zu Streitigkeiten beim Ausbildungsverhältnis, unterstützen wir zunächst dabei, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden. Erst wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, kann das Arbeitsgericht angerufen werden. Ein Schlichtungsausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG ist bei der Steuerberaterkammer Köln nicht eingerichtet.
Prüfungen
Wir haben hier Informationen zur jeweiligen aktuell anstehenden Prüfung, zur vorzeitigen Prüfungszulassung sowie Prüfungsstatistiken zusammengestellt.
Informationen zur Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2026 haben wir hier zusammengestellt.
Die Prüfungsaufgaben werden durch den Prüfungsverbund erstellt und von der Steuerberaterkammer Köln übernommen. Damit du dir einen ersten Eindruck von dem Aufbau und der Aufgabenstellung machen kannst, verweisen wir auf die Veröffentlichung der Steuerberaterkammer München.
Steuerberaterkammer München – Prüfung
Zudem ist bei der DWS Steuerberater Medien GmbH eine kostenpflichtige Veröffentlichung “Musterprüfungen mit Lösungshinweisen für die Abschlussprüfung Steuerfachangestellte im Prüfungsverbund” erhältlich.
Wenn du sowohl in der Berufsschule als auch in deinem Ausbildungsbetrieb gute Leistungen zeigst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig an der Abschlussprüfung teilnehmen. Das ist auch möglich, wenn deine Ausbildungsdauer nicht verkürzt wurde oder bereits verkürzt ist. Voraussetzung ist, dass sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch die Berufsschule bestätigen, dass deine Leistungen im Betrieb sowie in den prüfungsrelevanten Berufsschulfächern im Durchschnitt mit der Note 2,0 oder besser bewertet werden.
Damit deine vorzeitige Zulassung rechtzeitig geprüft werden kann, solltest du dich frühzeitig bei der Steuerberaterkammer Köln melden und dich für die vorzeitige Zulassung vormerken lassen.
Wir haben hier die Statistiken der letzten Zwischen- und Abschlussprüfungen Steuerfachangestellte/r sowie der Fortbildungsprüfungen Fachassistent/in Lohn und Gehalt und Steuerfachwirt/in zusammengestellt.
Azubi-Seminare und Lehrgänge
Nachfolgend findest du eine Übersicht der Seminare und Lehrgänge für Dich als Auszubildende/r.
Auszubildende: Erfolgreich in die Praxis der Steuerberatung
In Kooperation mit der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht
Der Einstieg in die Berufspraxis bringt für dich als Auszubildende/r viele neue Herausforderungen mit sich: Mandant/innen professionell betreuen, fachliche Aufgaben sicher meistern und sich im Team zurechtfinden.
Dieses Seminar bereitet dich optimal auf den Berufsalltag vor. Es vermittelt praxisnah, wie eine souveräne Kommunikation, ein professioneller Auftritt, ein passender Dresscode und eine gute Selbstorganisation den erfolgreichen Start in die Steuerberatung erleichtern – für einen sicheren Einstieg von Anfang an.
Weitere Informationen findest du im Online-Buchungssystem der Steuerberaterkammer Köln:
Der Lehrgang richtet sich an dich als Auszubildende/r zu Beginn deiner Ausbildung und vermittelt praxisnah die Grundlagen der Finanzbuchhaltung. Du lernst die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge – von Buchungssätzen über Konten bis hin zu Soll und Haben – kennen und schaffst so eine sichere Basis für ihre Ausbildung und den Berufsalltag.
Das erwartet dich als Auszubildende/r
- Praxisnahe Einführung in die Finanzbuchhaltung
- Kleine Lerngruppen und individuelle Betreuung durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten
- Angenehme Lernatmosphäre mit Raum für Austausch und Fragen
Weitere Informationen findest du im Online-Buchungssystem der Steuerberaterkammer Köln.
Der Kurzlehrgang "Steuern und Wirtschaft" richtet sich an Auszubildende am Ende des ersten Ausbildungsjahrs, die nach dem bisherigen Ausbildungsverlauf besondere Unterstützung benötigen. Ziel ist es, die theoretischen Ausbildungsinhalte des Steuerwesens und der Wirtschafts- und Sozialkunde zu wiederholen und zu vertiefen, um die lernschwächeren Auszubildenden bestmöglich zu fördern.
Das erwartet dich als Auszubildende/r
- Praxisnahe Wiederholung und Vertiefung der wichtigsten Inhalte
- Kleine Lerngruppen und individuelle Unterstützung durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten
- Motivierende Lernatmosphäre mit viel Raum für Fragen und Austausch
Weitere Informationen findest du im Online-Buchungssystem der Steuerberaterkammer Köln.
Der dreitägige Kurzlehrgang „Finanzbuchhaltung“ richtet sich an Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr, die nach dem bisherigen Ausbildungsverlauf besondere Unterstützung benötigen. Ziel ist es, die theoretischen Ausbildungsinhalte der Finanzbuchhaltung – die bis Mitte des zweiten Ausbildungsjahres vermittelt wurden – zu wiederholen und zu vertiefen (keine Prüfungsvorbereitung), um die lernschwächeren Auszubildenden bestmöglich zu fördern.
Das erwartet dich als Auszubildende:r
- Praxisnahe Wiederholung und Vertiefung der wichtigsten Inhalte
- Kleine Lerngruppen und individuelle Unterstützung durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten
- Motivierende Lernatmosphäre mit viel Raum für Fragen und Austausch
Weitere Informationen findest du im Online-Buchungssystem der Steuerberaterkammer Köln.
Zwischen Berufsschule und Kanzleialltag liegt oft die größte Herausforderung: Die Theorie in die Praxis umzusetzen. Genau hier setzt der Lehrgang „Fit in der Praxis“ an.
Anhand realistischer Praxisfälle lernst du als Auszubildende/r im letzten Ausbildungsjahr Schritt für Schritt, dein Fachwissen sicher im Berufsalltag anzuwenden. Statt reiner Theorie steht die praktische Umsetzung im Mittelpunkt – von der laufenden Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung über Einkommen-, Umsatz- und Unternehmenssteuererklärungen bis hin zur Betreuung von Unternehmensmandaten. Ergänzt wird der Lehrgang durch wichtige Themen wie Personen- und Kapitalgesellschaften sowie das Verfahrensrecht.
Das Ergebnis: mehr Sicherheit im Arbeitsalltag, mehr Selbstvertrauen im Umgang mit Mandat:innen und ein direkter Mehrwert für die Kanzlei. Du bist bestens auf die Praxis vorbereitet und kannst dein Wissen schon während der Ausbildung kompetent und eigenständig einsetzen.
Weitere Informationen findest du im Online-Buchungssystem der Steuerberaterkammer Köln.
Fördermöglichkeiten berufliche Weiterbildung
Nachfolgend findest du eine Übersicht der uns bekannten Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Fragen wende dich bitte direkt an die jeweiligen Ansprechpartner/innen. Da viele Förderprogramme frühzeitige Anträge erfordern, empfehlen wir, dich rechtzeitig zu informieren.
Übersicht der Fördermöglichkeiten
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – besser bekannt als Aufstiegs-BAföG – unterstützt Fachkräfte bei beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Gefördert werden unter anderem Lehrgänge, die auf einen Meisterabschluss oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereiten. Dazu gehört auch die Fortbildung zum:r Steuerfachwirt/in.
Weitere Informationen findest du hier:
Die Bildungsprämie unterstützt berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die für die aktuelle oder zukünftige berufliche Tätigkeit von Bedeutung sind. Gefördert werden Qualifizierungen, die Fachwissen vertiefen oder neue Kompetenzen vermitteln. Auch für angehende Steuerfachwirt:innen kann diese Förderung interessant sein.
Weitere Informationen findest du hier:
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme:
- das Weiterbildungsstipendium
- das Aufstiegsstipendium
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt engagierte junge Fachkräfte bei ihrer beruflichen Qualifizierung. Gefördert werden fachliche Weiterbildungen – beispielsweise zum/r Steuerfachwirt/in –, aber auch fachübergreifende Qualifizierungen wie EDV- oder Sprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Die Steuerberaterkammer Köln betreut dieses Förderprogramm und ist Ansprechpartnerin für die Aufnahme.
Eine Bewerbung ist möglich, wenn du
- die Abschlussprüfung zum/r Steuerfachangestellten mit mindestens 87 Punkten bestanden hast,
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 erreicht hast oder
- deine besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag deines Arbeitgebers oder deiner Berufsschule nachweisen kannst.
Außerdem darfst du zum Zeitpunkt der Aufnahme
- kein Vollzeitstudium ohne regelmäßige Berufstätigkeit absolvieren,
- keinen Hochschulabschluss besitzen und
- das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zeiten wie beispielsweise Grundwehr- oder Zivildienst oder Elternzeit können berücksichtigt werden, sodass eine Aufnahme in das Förderprogramm in bestimmten Fällen auch bis zu drei Jahre später möglich ist.
Weitere Informationen findest du hier:
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium richtet sich an besonders leistungsstarke Berufserfahrene, die ein erstes Hochschulstudium aufnehmen möchten – entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
Für die Bewerbung und Aufnahme in dieses Förderprogramm ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) direkt zuständig.
Weitere Informationen findest du hier:
Stellenbörsen
Ausbildungs- und Praktikumsplätze finden
Die aktuellen Angebote findest du auf der Website der Imagekampagne #zahltsichausbildung unter den folgenden Links:
Ausbildungs- und Praktikumsplätze anbieten
Eine Anzeige für einen freien Ausbildungs- oder Praktikumsplatz können Sie entweder über die Kampagnenseite “GEMEINSAM handeln!” oder über das Antragsportal der Steuerberaterkammern über die folgenden Links erstellen: