Ausbildung Steuerfachangestellte:r

Die Ausbildung Steuerfachangestellte:r macht dich fit für die professionelle Arbeit mit Steuern, Finanzen und Mandant:innen. In 3 Jahren sammelst du praxisnah Erfahrung in einer Steuerkanzlei oder Wirtschaftsprüfung (Ausbildungsbetrieb) und besuchst parallel 1–2 Tage pro Woche die Berufsschule – der ideale Start für deine berufliche Zukunft.

Die wichtigsten Eckdaten

Als Steuerfachangestellte:r sorgst du dafür, dass Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen optimal betreut werden und wirkst bei finanziellen Entscheidungen mit. 

Hier ein paar Beispiele:

  • Steuererklärungen bearbeiten und Steuerbescheide prüfen
  • Finanzbuchhaltung und Entgeltabrechnung durchführen
  • Jahresabschlüsse und Finanzdaten vorbereiten 
  • Fristenmanagement und Ansprechpartner:in für Mandant:innen

Kurz gesagt – ein Job mit verantwortungsvollen Aufgaben, direktem Mandantenkontakt und vielseitigen Entwicklungsmöglichkeiten.

Ausbildung Steuerfachangestellte:r – Entscheidung treffen!

Berufsgruppe: 

Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen und Steuerberatung


Interessensbereiche:

Wirtschaft, Neugier auf komplexe Gesetzestexte und deren praxisnahe Anwendung, Kommunikation


Ausbildungsbeginn: 

Die Ausbildung startet in der Regel am 1. August oder 1. September eines Jahres. Wenn du zu einem anderen Zeitpunkt starten möchtest, sprich uns einfach an. 


Ausbildungsdauer: 

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Mit starken Leistungen oder einer passenden Vorqualifikation hast du die Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen.  


Ausbildungsinhalte: 

Deine Ausbildung bereitet dich auf das Berufsleben als Steuerfachangestellte:r vor. Hier ein Ausschnitt der Themen, die dich erwarten:

  • Buchführungen und Aufzeichnungen erstellen und auswerten
  • Entgeltabrechnungen durchführen
  • Jahresabschlüsse vorbereiten und erstellen sowie Einnahmenüberschussrechnungen erstellen
  • Beratung von Mandantinnen und Mandanten in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten vorbereiten und unterstützen
  • Steuererklärungen erstellen sowie steuerliche Anträge vorbereiten und übermitteln
  • Mit internen und externen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern kommunizieren und kooperieren
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt

Schau es dir genauer an: 

Ausbildungsordnung Steuerfachangestellte:r 


Zwischenprüfung:

Die Zwischenprüfung findet üblicherweise im Herbst des zweiten Ausbildungsjahres statt. Als wichtiger Meilenstein gibt sie dir Orientierung zu deinem aktuellen Ausbildungsstand und ist zugleich Voraussetzung für deine Teilnahme an der Abschlussprüfung. 


Abschlussprüfung:

Die Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss hast du deinen Berufsabschluss in der Tasche und bist bereit für den nächsten Schritt.

Der Beruf Steuerfachangestellte:r ist verantwortungsvoll und erfordert Verschwiegenheit, Sorgfalt und ein seriöses Auftreten. Die Tätigkeit umfasst die Unterstützung bei der Beratung und Betreuung von Mandanten, die häufig nur begrenzte steuerliche Kenntnisse haben und auf eine zuverlässige und sorgfältige Bearbeitung angewiesen sind.

Wichtig sind zudem Kommunikationsfähigkeit, ein sicheres und zugleich zurückhaltendes Auftreten sowie Genauigkeit und Zahlenverständnis. Die Arbeit erfolgt überwiegend im Büro mit moderner EDV.

Da sich steuerliche Regelungen laufend ändern, ist kontinuierliche Fortbildung unerlässlich. Die Ausbildung gilt als anspruchsvoll, ist mit Engagement jedoch gut zu bewältigen. Ein Praktikum bietet dir eine gute Möglichkeit, den Beruf kennenzulernen.

Weitere Informationen zu einem Praktikum findest du hier:

Praktikum

Neben der klassischen Ausbildung als Steuerfachangestellte:r gibt es zwei Alternativen. Du kannst über einen ausbildungsintegrierten Studiengang (duales Studium) oder über eine Umschulung/Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit den Ausbildungsabschluss erzielen:

Ausbildungsintegrierter Bachelor-Studiengang Steuerrecht (duales Studium)


Umschulung

Betriebliche Umschulung
Ähnlich wie bei einer Ausbildung absolvieren Umschüler:innen die betriebliche Umschulung in einem Betrieb. Dazu parallel können sie am Unterricht an einer Berufsschule vor Ort teilnehmen, wobei dieser nicht verpflichtend, aber empfehlenswert ist. Die betriebliche Umschulung ist eine spezielle Form der Weiterbildung durch das Arbeitsamt.

Daher solltest du zuerst die zuständige Agentur für Arbeit kontaktieren, um deine persönlichen Voraussetzungen zu prüfen und eine individuelle Beratung zu erhalten.

Überbetriebliche Umschulung
Überbetriebliche Umschulungen werden in Vollzeit (24 Monate) oder Teilzeit (36 Monate) von privatwirtschaftlichen Weiterbildungsinstituten angeboten. Während der Umschulung wird der theoretische Unterricht durch Praktikumszeiträume (Dauer zwischen 10 und 15 Monaten) bei einem Steuerberater ergänzt. Während des Praktikums erfolgt an einem Wochentag (9 Unterrichtsstunden/Tag) theoretischer Unterricht in der Umschulungsmaßnahme.

Für die außerbetrieblichen Umschulungen kommt eine Förderung durch die Agentur für Arbeit in Betracht. Daher solltest du auch hier zuerst die zuständige Agentur für Arbeit kontaktieren, um deine persönlichen Voraussetzungen zu prüfen und eine individuelle Beratung durchzuführen.

Im Anschluss an die Berufsausbildung bist du als Steuerfachangestellte:r in der Regel zunächst als Sachbearbeiter:in für die laufende Buchführung, die Jahresabschlüsse sowie die steuerlichen Angelegenheiten bestimmter Mandanten zuständig. Wenn du längere Zeit im Beruf tätig bist und dich qualifiziert hast, kannst du auch verantwortungsvollere Aufgaben in der Praxis übernehmen. 

Steuerfachangestellte sollten sich regelmäßig durch den Besuch von Seminaren und Lehrgängen weiterbilden, da sich insbesondere das Steuerrecht ständig ändert. 

Nach einem gewissen Zeitraum der Berufstätigkeit kannst du dich bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft weiteren Herausforderungen stellen:

Informationen über den Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte:r" bekommst du auch auf Ausbildungsmessen und Infoveranstaltungen. Veranstaltungen in deiner Nähe findest du auf

www.zahltsichausbildung.de

Deine Bewerbung

Du hast deine Entscheidung für eine Ausbildung zur:zum Steuerfachangestellten getroffen. Dann kannst du dich um einen Ausbildungsplatz bewerben.

Ausbildung Steuerfachangestellte:r – Entscheidung getroffen

Wenn du eine Ausbildung zum:zur Steuerfachangestellten machen möchtest, bewirbst du dich direkt bei einer Steuerberatungskanzlei. Freie Ausbildungsplätze findest du in der Stellenbörse der Steuerberaterkammer Köln oder über die Agentur für Arbeit.

Bei deiner Bewerbung spielen neben guten Schulnoten – insbesondere in Mathematik, Deutsch und wirtschaftlichen Fächern – auch Sorgfalt, Teamfähigkeit und Interesse am Beruf eine wichtige Rolle. Persönliche Interessen oder ehrenamtliches Engagement können deine Bewerbung sinnvoll ergänzen.

Ein Praktikum ist eine gute Möglichkeit, den Beruf kennenzulernen und erste Einblicke in den Kanzleialltag zu gewinnen. Idealerweise absolvierst du ein Praktikum bereits vor deiner Bewerbung oder zeigst darin deine Bereitschaft dazu. Freie Praktikumsplätze findest du ebenfalls in der Stellenbörse der Steuerberaterkammer Köln.

Der Vorstand der Steuerberaterkammer Köln empfiehlt folgende Ausbildungsvergütungssätze:

ab Auszahlungszeitpunkt 01.08.2025:

  1. Ausbildungsjahr: 1.150,00 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.250,00 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.350,00 €

ab Auszahlungszeitpunkt 01.08.2026:

  1. Ausbildungsjahr: 1.200,00 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.300,00 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.400,00 €

Diese Empfehlungen dürfen jeweils nach einschlägiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Einzelfall um bis zu 20 % unterschritten werden.

Die Berufsschulen für den Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte:r" im Bereich der Steuerberaterkammer Köln sind nachfolgend aufgeführt. Die Berufsschule kann frei gewählt werden. Die Anmeldung zur Berufsschule nimmt der Ausbildungsbetrieb vor.

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Die Berufsschulen im Bezirk der Steuerberaterkammer Köln findest du hier:

  • Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung
    der StädteRegion Aachen
    Lothringerstraße 10
    52062 Aachen
    www.bwv-aachen.de
     
  • Ludwig-Erhard-Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung
    der Stadt Bonn
    Kölnstraße 235
    53117 Bonn
    www.leb-bonn.de
     
  • Berufskolleg Kaufmännische Schulen des Kreises Düren
    Euskirchener Straße 124 - 126
    52351 Düren
    www.bksd.de
     
  • Berufskolleg Wirtschaft Geilenkirchen
    Erlenweg 2
    52511 Geilenkirchen
    www.bkwirtschaft.de
     
  • Erich-Gutenberg-Berufskolleg Köln
    Modemannstraße 25
    51065 Köln
    www.egb-koeln.de
     
  • Bergisches Berufskolleg Wipperfürth und Wermelskirchen
    Ringstraße 42
    51688 Wipperfürth
    www.berufskolleg-wipperfuerth.de

Deine Prüfung

Im Herbst deines zweiten Ausbildungsjahres gehst du in die Zwischenprüfung. Nach bestandener Zwischenprüfung nimmst du am Ende des dritten Ausbildungsjahres an der Abschlussprüfung teil. Tipps zur Vorbereitung auf die beiden Prüfungen und alles rund um die Anmeldung zur Prüfung findest du hier.

Ausbildung Steuerfachangestellte:r – alles rund um die Prüfung

Die Kammer selbst bietet keinen Vorbereitungslehrgang an. Im Internet findest du verschiedene Berufsorganisationen und Bildungsträger, die Vorbereitungslehrgänge für die Abschlussprüfung anbieten. Empfehlungen für bestimmte Anbieter können wir leider nicht aussprechen. Die Teilnahme an einem solchen Lehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung, aber sicher eine gute Unterstützung für deine Vorbereitung.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die Prüfungsbereiche

  • "Arbeitsabläufe organisieren" (45 Minuten Bearbeitungszeit)
  • "Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten" (75 Minuten Bearbeitungszeit)

Abschlussprüfung

  • „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ (130 Minuten Bearbeitungszeit)
  • „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ (110 Minuten Bearbeitungszeit)
  • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten Bearbeitungszeit)

Gegenstand der Abschlussprüfung können dabei alle nach dem Ausbildungsrahmenplan zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sein sowie der im Berufsschulunterricht vermittelte Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Bitte beachten Sie die Vorbemerkung der Musterprüfung.

Weitere Informationen zur Abschlussprüfung Steuerfachanstellte:r findest Du hier.

Abschlussprüfung Sommer 2026 (nach Neuordnung)

Zulassungsvoraussetzungen
Du kannst zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn du

  • deine Ausbildung absolviert hast oder sie spätestens zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
  • an der Zwischenprüfung teilgenommen hast,
  • deinen Ausbildungsnachweis geführt hast und
  • dein Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen ist.

Für Umschulungen gelten diese Voraussetzungen entsprechend.

Zulassung in besonderen Fällen
Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, auf dem Gebiet des Steuerwesens bei einem:r Steuerberater:in, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer:in, vereidigten Buchprüfer:in, einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben wurden, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mittels eines von der Kammer vorgegebenen Anmeldebogens. Die Auszubildenden und Umschüler:innen erhalten diesen Anmeldebogen automatisch über den:die Arbeitgeber:in.

Informationen
Weitere Informationen zur Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungsdauer sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung findest Du hier.

Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungsdauer

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Während der Ausbildung sind zwei Prüfungen zu absolvieren: Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung

Prüfungen nach alter Ausbildungsverordnung
Für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn vor dem 01.08.2023

Die Abschlussprüfung umfasst drei Prüfungsklausuren (Steuerwesen, Rechnungswesen und Wirtschafts- und Sozialkunde) und das mündliche Prüfungsfach "Mandantenorientierte Sachbearbeitung". 

Prüfungen nach neuer Ausbildungsverordnung
Für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn nach dem 01.08.2023

Die Zwischenprüfung umfasst die Prüfungsbereiche "Arbeitsabläufe organisieren" und "Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten".

Die Abschlussprüfung umfasst die Prüfungsgebiete "Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen verarbeiten" (35 % – Sperrfach), "Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten" (30 %), "Wirtschafts- und Sozialkunde" (10 %) "Mandantenberatung mitgestalten" (25 % – mündlicher Teil).

Prüfungstermine: (schriftlicher Teil)

Zwischenprüfungen:

  • Donnerstag, 5. November 2026
  • Dienstag, 19. Oktober 2027
  • Dienstag, 17. Oktober 2028

Abschlussprüfungen:

  • Dienstag/Mittwoch, 24./25. November 2026
  • Dienstag/Mittwoch, 20./21. April 2027
  • Dienstag/Mittwoch, 23./24. November 2027
  • Dienstag/Mittwoch, 25./26. April 2028
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