Fortbildung Steuerfachwirt:in
Als Steuerfachangestellte:r weißt du, dass regelmäßige Weiterbildung unverzichtbar ist. Da sich das Steuerrecht ständig verändert, musst du deine Kenntnisse zu Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis laufend auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen, um dauerhaft erfolgreich zu bleiben.
Wenn du nach mindestens dreijähriger Berufstätigkeit mehr Verantwortung übernehmen und dich beruflich weiterentwickeln möchtest, bietet die Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt:in den idealen nächsten Schritt.
Als Steuerfachwirt:in verfügst du über umfassendes Fachwissen in allen Bereichen des steuerberatenden Berufs und übernimmst anspruchsvolle Aufgaben in der Kanzleiorganisation.
Tätigkeitsbereiche, Zulassungsvoraussetzungen und Ablauf der Prüfung
Tätigkeitsgebiete
Als Steuerfachwirt:in unterstützt du den:die Praxisinhaber:in, z. B. als Kanzleivorsteher:in, nachhaltig und bist dadurch für die Ausübung qualifizierter Tätigkeiten in den Kanzleien prädestiniert. Nach einer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum:r Steuerfachwirt:in kannst du außerdem schon nach insgesamt sechs Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens die Zulassung zur anspruchsvollen Steuerberaterprüfung beantragen.
Anforderungen
Bei der Fortbildungsprüfung "Steuerfachwirt:in" handelt es sich um eine berufsbegleitende Fortbildung. Ein entsprechender zeitlicher Aufwand für die Vorbereitung auf die Prüfung ist einzukalkulieren. Wenn du dich für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung entscheidest, solltest du bereit sein, im privaten Bereich Einschränkungen hinzunehmen. Auch wenn zahlreiche Vorbereitungskurse angeboten werden, ist ein intensives Eigenstudium unerlässlich.
In der Prüfung musst du nachweisen, dass du qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Rechnungswesen und der Betriebswirtschaft bearbeiten kannst. Für die Inhalte der Prüfung wird der bundeseinheitliche Anforderungskatalog zugrunde gelegt.
Nachfolgend findest du neben dem Anforderungsprofil auch Hinweise zur Klausurtechnik und eine Musterklausur für BWL mit Lösungshinweisen – damit du für dich entscheiden kannst, ob diese Fortbildung für dich in Frage kommt.
Die Kammer selbst bietet keinen Vorbereitungslehrgang an. Im Internet findest du verschiedene Berufsorganisationen und sonstige Bildungsträger, die Vorbereitungslehrgänge für die Fortbildungsprüfung anbieten. Empfehlungen für bestimmte Angebote können wir leider nicht geben.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung, wird aber empfohlen.
Prüfungsaufgaben
Die Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe stellen zum Zweck der Prüfungsvorbereitung die gemeinsamen Aufgaben bzw. Klausuren zurückliegender Termine der Steuerfachwirtprüfung zum Download als pdf-Dateien zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine entgeltliche Weitergabe in Druckform oder auf elektronischem Wege, ist nicht gestattet. Die Einbindung dieser Seite in andere Internetangebote mittels Hyperlink bedarf der ausdrücklichen Zustimmung. Alle Rechte vorbehalten.
Prüfungszulassung und -anmeldung
Die Fortbildungsprüfung "Steuerfachwirt:in" wird von der Steuerberaterkammer auf Grundlage einer Prüfungsordnung durchgeführt. Der Prüfung liegt ein einheitlicher
Anforderungskatalog zugrunde.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung "Steuerfachwirt:in" ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum:r Steuerfachangestellten: Mindestens dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem:r Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
- Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte:r, Industriekaufmann:frau, Groß- und Außenhandelskaufmann:frau, Bankkaufmann:frau): Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
- Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens acht Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem:r Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen
Wenn du einen ausländischen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss erworben hast, hast du durch das BQFG einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit einem deutschen bundesrechtlich geregelten Berufsabschluss. Der Anspruch auf Gleichwertigkeitsüberprüfung deines ausländischen Abschlusses gilt nur dann, wenn der deutsche Vergleichsberuf bundesrechtlich geregelt ist.
Informationen zur Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses - auch zur Vorgehensweise - findest du unter
www.anerkennung-in-deutschland.de
Anmeldung - Anmeldeschluss ist jeweils der 30.09.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Antragsportal der Steuerberaterkammern: Anmeldung Steuerfachwirtprüfung 2026/27.
Den Vordruck "Fortbildungsprüfungen Arbeitgeberbescheinigung" findest du unter www.stbk-antragsportal.de.
Aufgrund der Vereinheitlichung des Identifizierungsmanagements bei der DATEV können sich Nutzer seit dem 30. Juni 2025 ausschließlich mit dem Personalausweis und der BundID im Antragsportal anmelden. Weitere Login-Möglichkeiten sind seit diesem Zeitpunkt weggefallen.
Bei technischen Problemen bei der Nutzung der BundID wende dich bitte an das Service-Team der BundID.
Informationen der Steuerberaterkammer Köln zur Erhebung und Verarbeitung von Daten findest du hier
Prüfungsgebühr
Die Gebühr beträgt 475 € (100 € Zulassungs- und 375 € Prüfungsgebühr, bei erneuter Anmeldung entfällt die Zulassungsgebühr). Sie wird mit der Antragstellung zur Fortbildungsprüfung fällig. Über einen Zulassungsantrag wird erst nach Eingang der Gebühr entschieden. Bei Rücktritt von der Fortbildungsprüfung wird die Gebühr teilweise erstattet.
Der schriftliche Teil der Fortbildungsprüfung findet jährlich einheitlich im Bundesgebiet statt. Die nächsten schriftlichen Prüfungstermine sind nachfolgend aufgeführt. Der mündliche Teil der Prüfung findet i. d. R. im Frühjahr des darauffolgenden Jahres (März / April) statt.
2026
- Mittwoch, 09.12.2026 – Steuerrecht I
- Donnerstag, 10.12.2026 – Steuerrecht II
- Freitag, 11.12.2026 – Rechnungswesen und Betriebswirtschaftslehre
2027
- Mittwoch, 08.12.2027 – Steuerrecht I
- Donnerstag, 09.12.2027 – Steuerrecht II
- Freitag, 10.12.2027 – Rechnungswesen und Betriebswirtschaftslehre
2028
- Mittwoch, 13.12.2028 – Steuerrecht I
- Donnerstag, 14.12.2028 – Steuerrecht II
- Freitag, 15.12.2028 – Rechnungswesen und Betriebswirtschaftslehre
- Steuerrecht I (Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz) – Klausurdauer: 4 Zeitstunden
- Steuerrecht II (Einkommensteuer, Ertragsteuer) – Klausurdauer: 4 Zeitstunden
- Rechnungswesen (Buchführung und Rechnungslegung nach Handelsrecht und nach Steuerrecht) – Klausurdauer: 3 Zeitstunden
- Betriebswirtschaftslehre (Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung) – Klausurdauer: 2 Zeitstunden
Hilfsmittel
Für den schriftlichen Teil der Fortbildungsprüfung werden als Hilfsmittel Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage zugelassen. Mindestens benötigt werden die Texte folgender Normen:
- Steuergesetze, Steuerrichtlinien, Steuererlasse
- BGB, HGB, GmbHG
Möglichkeit der Einsichtnahme
Nach Abschluss der Prüfung kann die Einsichtnahme in die Prüfungsklausur beantragt werden. Hierfür vereinbare bitte einen Termin mit der Ausbildungsabteilung.
Ansprechpersonen Abteilung Aus- und Fortbildung