Vermittlung bei Konflikten
Bei Streitigkeiten zwischen Steuerberatern und ihren Auftraggebern kann die Steuerberaterkammer Köln auf Antrag vermitteln (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG). Ziel ist es, den Konflikt außergerichtlich und einvernehmlich zu lösen.
Typische Anlässe sind zum Beispiel Unstimmigkeiten über eine Honorarrechnung oder die Herausgabe von Unterlagen. Die Steuerberaterkammer trifft dabei keine verbindlichen Entscheidungen, sondern unterstützt beide Seiten dabei, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Das Vermittlungsverfahren ist freiwillig und für alle Beteiligten kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Antragsformular Vermittlungsverfahren
Unser Antragsformular für ein Vermittlungsverfahren finden Sie unter folgendem Link: