Der Steuerberaterberuf
Steuerberater und Steuerberaterinnen sind Ansprechpartner für alle Fragen im steuerlichen Bereich. Hier erfahren Sie mehr über das klassische Tätigkeitsfeld und die umfangreichen weiteren Leistungsangebote des Steuerberater-Berufs.
Berufsbild
Steuerberaterinnen und Steuerberater sind Angehörige eines freien Berufs und zugleich Organ der Steuerrechtspflege. Aufgrund ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und der engen Zusammenarbeit mit ihren Mandanten tragen sie eine besondere Verantwortung und genießen eine hohe Vertrauensstellung.
Als unabhängige und fachkundige Berater unterstützen sie Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen in steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen. Eine hohe fachliche Qualifikation, regelmäßige Fortbildung und eine professionelle Kanzleiorganisation sichern eine kompetente Beratung.
Qualitätsmerkmale
Die Tätigkeit von Steuerberaterinnen und Steuerberatern unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Nach bestandener staatlicher Prüfung erfolgt die öffentliche Bestellung. Die Einhaltung der Berufspflichten wird von der Steuerberaterkammer überwacht.
Zudem besteht eine Berufshaftpflichtversicherung zum Schutz im Schadensfall. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und ist damit transparent geregelt.
Leistungen der Steuerberater:innen
Das klassische Tätigkeitsfeld von Steuerberaterinnen und Steuerberatern umfasst u. a. die Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen, die Gestaltungsberatung, die laufende Buchführung, die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung – sogenannte Vorbehaltstätigkeiten. Darüber hinaus deckt der Berufsstand ein deutlich breiteres Spektrum an Aufgaben – die sogenannten vereinbaren Tätigkeiten – ab.
Leistungen der Steuerberater/innen
Gemäß § 33 Steuerberatungsgesetz (StBerG) haben Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften die Aufgabe, ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere:
- die Beratung in Steuerangelegenheiten
- die Vertretung gegenüber Finanzbehörden
- die Hilfeleistung bei der Erstellung von Steuererklärungen
- die Unterstützung bei der Erfüllung steuerlicher Mitwirkungs- und Erklärungspflichten
Ebenfalls umfasst sind:
- die Hilfeleistung in Steuerstrafverfahren
- die Hilfeleistung in Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten
- sowie die Unterstützung bei Buchführungspflichten, die sich aus Steuer- oder handelsrechtlichen Vorschriften ergeben – insbesondere die Aufstellung von Bilanzen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
Da die Erbringung dieser Tätigkeiten Steuerberatern sowie den weiteren in § 3 Nr. 1 StBerG genannten Personen (u.a. Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern) vorbehalten ist, spricht man von sog. Vorbehaltstätigkeiten.
Neben den Vorbehaltstätigkeiten dürfen Steuerberaterinnen und Steuerberater weitere Tätigkeiten ausüben, die in fachlichem Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Zu diesen vereinbaren Tätigkeiten gehören unter anderem:
- betriebswirtschaftliche Beratung
- Existenzgründungs- und Nachfolgeberatung
- Vermögensgestaltungsberatung
- Insolvenzberatung und Insolvenzverwaltung
- Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung
- Rating-Beratung
- Mediation
Die einzelnen Leistungen im Überblick
Steuerberaterinnen und Steuerberater beraten in allen Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts. Sie prüfen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und unterstützen bei der sachgerechten Nutzung steuerlicher Rechte.
Auch geplante Maßnahmen – etwa Erbschaften, Schenkungen oder Vertragsgestaltungen – werden unter steuerlichen Gesichtspunkten beurteilt, um eine vorausschauende und rechtssichere Planung zu ermöglichen.
Für die Suche nach einer geeigneten Steuerberaterin oder einem geeigneten Steuerberater steht das bundesweite amtliche Steuerberaterverzeichnis zur Verfügung.
Steuerberaterinnen und Steuerberater erstellen private und betriebliche Steuererklärungen unter Beachtung aller gesetzlichen Fristen. Mit Vollmacht können sie zudem Steuerbescheide entgegennehmen und prüfen.
Leistungsbeispiele:
- Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Lohnsteuer-, Umsatzsteuer- und Kapitalertragsteueranmeldungen
- Anträge, z. B. auf Kindergeld oder Investitionszulage
Die Buchführung liefert während des Geschäftsjahres wichtige Informationen über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und bildet die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen sowie für den Jahresabschluss. Bei Bedarf kann die Buchführung vollständig oder teilweise durch den:die Steuerberater:in übernommen werden.
Leistungsbeispiele:
- Einrichtung und Organisation der Buchführung (Kontenrahmen, Stammdaten, Auswertungsformate)
- Einführung und Pflege der Kostenrechnung (Kostenstellen, Kostenträger, Verteilungsschlüssel)
- Laufende Finanzbuchhaltung einschließlich Kontierung, Belegerfassung, Datenübernahme und Anlagenbuchführung
- Erstellung von Auswertungen, z. B. kurzfristige Erfolgsrechnungen, Kostenrechnungen und Liquiditätsanalysen
- Unterstützung im Zahlungsverkehr und Mahnwesen
- Datenexport und -import sowie Einrichtung von Schnittstellen zur Fakturierung
Die Lohnbuchführung umfasst mehr als die Berechnung von Löhnen und Gehältern. Neben steuerrechtlichen Vorgaben sind umfangreiche sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Eine korrekte und rechtssichere Abrechnung setzt daher detaillierte Kenntnisse der entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien voraus.
Wenn die Lohnbuchführung nicht vollständig im Unternehmen durchgeführt werden soll, kann der Steuerberater einzelne Aufgaben oder die gesamte Abrechnung übernehmen. Der Umfang der Leistungen wird individuell abgestimmt und das Honorar richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang.
Der:die Steuerberater:in kann mit der Erstellung des Jahresabschlusses nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften beauftragt werden. Auf Wunsch ist auch eine Aufstellung nach internationalen Rechnungslegungsstandards (z. B. IAS/IFRS oder US-GAAP) möglich.
Leistungsumfang:
- Einnahmen-Überschussrechnung
- Eröffnungsbilanz
- Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang sowie Mitwirkung beim Lagebericht
- Zwischenabschlüsse
- Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanzen
- Erläuterungsberichte
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Vor und während einer Betriebsprüfung begleitet der:die Steuerberater:in beratend, bereitet erforderliche Unterlagen vor und unterstützt bei der Wahrnehmung der Rechte gegenüber der Finanzverwaltung. - Einlegen von Rechtsbehelfen Der:die Steuerberater:in unterstützt bei der Durchsetzung steuerlicher Rechte, insbesondere durch die Prüfung von Steuerbescheiden sowie das Einlegen und Begründen von Rechtsbehelfen gegenüber der Finanzverwaltung. Bei Bedarf begleitet er auch das weitere Verfahren.
- Vertretung vor der Finanzgerichtsbarkeit
Zur Wahrung und Durchsetzung von Mandantenrechten kann der:die Steuerberater:in die Vertretung in Verfahren vor den Finanzgerichten sowie bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof übernehmen. - Vertretung in Steuerstrafsachen und Bußgeldverfahren
Der:die Steuerberater:in unterstützt bei der Wahrnehmung und Durchsetzung von Rechten in Steuerstrafsachen und Bußgeldverfahren gegenüber der Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
Durch die kontinuierliche Zusammenarbeit verfügt der Steuerberater über fundierte Kenntnisse der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Dadurch können Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmensstabilität entwickelt werden.
Mögliche Beratungsleistungen:
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Bilanzanalysen
- Controlling und Kostenrechnungsanalysen
- Finanz- und Liquiditätsplanung
- Investitions- und Finanzierungsberatung sowie Begleitung von Bankgesprächen
- Beratung bei Existenzgründung, Unternehmensaufbau und -festigung
- Unterstützung bei Umstrukturierungen, Fusionen, Unternehmensbewertung und Unternehmensnachfolge
- Beratung zu Rechtsformwahl, Organisation und Personal
- IT- und Digitalisierungsberatung sowie Standort- und Prozessoptimierung
- Beratung zu Fördermitteln und Subventionen
Im Rahmen einer Unternehmensgründung sind eine Reihe von wirtschaftlichen, steuerlichen und organisatorischen Entscheidungen zu treffen. Der:die Steuerberater:in kann hierbei beratend begleiten und bei der Planung sowie Umsetzung unterstützen.
Leistungsumfang:
- Erstellung und Prüfung von Businessplänen
- Analyse der wirtschaftlichen Tragfähigkeit
- Beratung zur Rechtsformwahl und steuerlichen Gestaltung
- Unterstützung bei Finanzierungsmodellen und Fördermöglichkeiten
- Erstellung von Liquiditäts- und Erfolgsrechnungen
- Begleitung von Bank- und Finanzierungsgesprächen
Eine Unternehmensnachfolge sollte frühzeitig geplant werden, um einen geordneten Übergang sicherzustellen. Der:die Steuerberater:in unterstützt bei der Auswahl geeigneter Übergabemodelle und der Bewertung steuerlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Auswirkungen.
Leistungsumfang:
- Festlegung der Ziele und Rahmenbedingungen der Übergabe
- Prüfung verschiedener Nachfolgemodelle (z. B. Familiennachfolge, Übergabe an Dritte, Unternehmensverkauf)
- Auswahl und Einbindung des Nachfolgers
- Gestaltung von Zahlungsmodalitäten und Bewertung steuerlicher Folgen
- Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von Schenkung und Erbschaft
- Erstellung eines strukturierten Übergabeplans
- Unternehmensbewertung und Begleitung der Due-Diligence-Prüfung
Bei Bedarf kann der:die Steuerberater:in zudem als neutraler Vermittler zwischen Übergeber und Übernehmer wirken oder im Rahmen eines Beirats unterstützend tätig werden.
Der:die Steuerberater:in unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung auf ein Bankenrating. Dazu gehören die Analyse relevanter Kennzahlen, die Aufbereitung von Unternehmensdaten und die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung des Ratings. Dank seiner detaillierten Kenntnisse der wirtschaftlichen Lage vermittelt er effektiv zwischen Unternehmen und Kreditinstituten.
Im Mittelpunkt der Vermögensgestaltungsberatung steht die langfristige finanzielle Planung, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung im Alter. Der:die Steuerberater:in berücksichtigt dabei die individuelle wirtschaftliche Situation, persönliche Ziele und steuerliche Rahmenbedingungen und erarbeitet daraus geeignete Handlungsstrategien.
Leistungsumfang:
- Analyse der aktuellen finanziellen Situation
- Identifikation von Versorgungslücken und Risikobewertung
- Entwicklung alternativer Vermögensstrategien
- Planung und Begleitung der Umsetzung
- Beratung zu Unternehmensnachfolge und Nachlassgestaltung
Der:die Steuerberater:in unterstützt Unternehmen in Krisensituationen, erkennt wirtschaftliche Risiken frühzeitig und entwickelt Maßnahmen zur Sanierung oder geordneten Abwicklung.
Leistungsumfang:
- Analyse der wirtschaftlichen Lage und Prüfung der Sanierungsfähigkeit
- Erstellung von Sanierungs- oder Insolvenzplänen
- Beratung zu außergerichtlichen Vergleichslösungen
- Unterstützung bei Liquidations- und Restrukturierungsprozessen
Im Insolvenzverfahren kann der:die Steuerberater:in als Insolvenzverwalter:in oder Sachverständige:r tätig werden. Seine betriebswirtschaftliche Qualifikation sowie die berufsrechtlichen Anforderungen an Unabhängigkeit und Sorgfalt bilden die Grundlage. Die Vergütung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
Der:die Steuerberater:in kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. In dieser Funktion verwaltet er den Nachlass und setzt die testamentarischen Anordnungen um. Dazu gehören insbesondere die Inbesitznahme und Verwaltung des Nachlasses sowie die Information der Erben über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Umfasst der Nachlass ein Unternehmen, kann der:die Steuerberater:in dieses bei entsprechender Genehmigung fortführen. Seine:Ihre betriebswirtschaftliche Expertise sowie die berufsrechtliche Verpflichtung zu Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Verschwiegenheit gewährleisten eine sachgerechte Nachlassverwaltung.
Der:die Steuerberater:in kann die Hausverwaltung sowie die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) übernehmen. Dies umfasst die kaufmännische Betreuung von Liegenschaften sowie die ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Klärung von Konflikten im Unternehmensumfeld. Ein:e unabhängige:r Mediator:in unterstützt die Parteien dabei, gemeinsame Lösungen zu finden, wobei wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Der:die Steuerberater:in eignet sich hierfür besonders aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen Kenntnisse sowie der berufsrechtlichen Verpflichtung zu Unabhängigkeit, Neutralität und Verschwiegenheit. Mediation ist meist zeit- und kosteneffizient und trägt zur Erhaltung von Geschäftsbeziehungen bei.
Vergütung der Steuerberater:innen
Das Honorar von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften für steuerberatende Leistungen, sogenannte Vorbehaltstätigkeiten, hat der Gesetzgeber in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt.
Für die sogenannten vereinbaren Tätigkeiten ergeben sich Gebühren und Auslagen nach anderen gesetzlichen Regelungen oder nach entsprechender Vereinbarung.