Wir stellen uns vor

Die Steuerberaterkammer Köln ist die Selbstverwaltung der rund 7.400 Steuerberaterinnen und Steuerberater im Kammerbezirk. Sie vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder, erfüllt gesetzlich übertragene Aufgaben und bietet wichtige Services für Mitglieder, Interessierte und den beruflichen Nachwuchs.

Unsere Aufgaben

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts fördern wir den steuerberatenden Beruf, führen das Berufsregister, überwachen die Einhaltung der Berufspflichten und sichern so die Beratungsqualität. Zudem beraten wir unsere Mitglieder in vielen Fragen rund um den Kanzleialltag und verantworten die Aus- und Fortbildung. Außerdem pflegen wir den Austausch mit Politik, Verwaltung und weiteren Institutionen.

Die Aufgaben im Überblick

Bestellungsverfahren
Alle Informationen zum Ablauf des Bestellungsverfahrens finden Sie hier:

Zum Bestellungsverfahren

 

Widerrufsverfahren
Die Gründe für einen Widerruf der Bestellung sind in § 46 Abs. 2 StBerG geregelt. Mit dem rechtskräftigen Widerruf verliert der Steuerberater das Recht, die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ zu führen, und darf keine steuerberatenden Tätigkeiten mehr ausüben. Gleichzeitig erlischt die Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer.

Anerkennungsverfahren
Alle Informationen zur Anerkennung von Berufsausübungsgesellschaften sowie Musterverträge finden Sie hier:

Zum Anerkennungsverfahren

 

Widerrufsverfahren
Sind diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben oder besteht keine Berufshaftpflichtversicherung, ist die Kammer verpflichtet, die Anerkennung zu widerrufen.

Im Berufsregister der Steuerberaterkammer Köln sind alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften eingetragen, die im Kammerbezirk Köln ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz haben.

Die Steuerberaterkammer ist dafür zuständig, die Einhaltung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen. Die Kammer wird von Amts wegen tätig, wenn Anhaltspunkte für mögliche Verstöße vorliegen. Hinweise erhält sie beispielsweise durch Beschwerden von Mandanten, anderen Berufsangehörigen oder Dritten (z. B. Finanzverwaltung, Sozialversicherungsträger, Berufshaftpflichtversicherer, Gerichte). 

Die Steuerberaterkammer vermittelt auf Antrag bei Streitigkeiten unter Mitgliedern sowie zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern, um Konflikte möglichst außergerichtlich beizulegen.

Anlass eines Vermittlungsverfahrens können z. B. Meinungsverschiedenheiten über die Honorarrechnung oder über die Herausgabe von Unterlagen sein. Die Steuerberaterkammer kann allerdings keine Honorarrechnungen prüfen und auch in anderen Streitfällen keine verbindlichen Entscheidungen treffen. Sie kann die Parteien lediglich dabei unterstützen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Vermittlungsverfahren ist ein freiwilliges, für die Parteien kostenloses Verfahren.

Voraussetzungen eines Vermittlungsverfahrens

  • Eine Vermittlungstätigkeit setzt einen schriftlichen Antrag voraus.
  • Mindestens eine Vermittlungspartei muss Mitglied der Steuerberaterkammer Köln sein.
  • Das Vermittlungsverfahren ist nur möglich und erfolgversprechend, wenn beide Parteien zur außergerichtlichen Verständigung bereit sind

Weitere Informationen zum Vermittlungsverfahren zwischen Steuerberater und Mandant finden Sie hier:

Vermittlung bei Konflikten

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, die im Geldwäschegesetz (GwG) festgelegten Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Im Rahmen dieser Aufsicht nimmt die Steuerberaterkammer Köln gemäß § 53 GwG Hinweise auf potenzielle oder tatsächliche Verstöße ihrer Mitglieder gegen geldwäscherechtliche Vorschriften entgegen.

Hinweise auf mögliche oder tatsächliche Verstöße können schriftlich (per Brief oder E-Mail) an die Steuerberaterkammer Köln übermittelt werden:

Steuerberaterkammer Köln
Gereonstr. 34–36
50670 Köln
E-Mail: mail@stbk-koeln.de
 

Erforderliche Angaben
Ihr Hinweis sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Name der Kanzlei/des Steuerberaters/der Berufsausübungsgesellschaft
  • Beschreibung des Sachverhalts/des Vorwurfs, der auf einen potenziellen oder tatsächlichen Verstoß gegen geldwäscherechtliche Präventionspflichten hindeutet

Hinweisgeber können zusätzlich ihre Identität und ggf. ihre Beziehung zur betroffenen Person oder Kanzlei offenlegen. Dies erleichtert eventuelle Rückfragen durch die Kammer.
 

Anonyme Hinweise
Auch anonyme Hinweise werden entgegengenommen. Dabei ist sicherzustellen, dass sowohl der Inhalt des Hinweises als auch der Übermittlungsweg die Anonymität der hinweisgebenden Person wahren.
 

Schutz der Hinweisgeber
Die Vertraulichkeit von Hinweisgebern ist gesetzlich geschützt (§ 53 Abs. 3 GwG). Ohne ausdrückliche Zustimmung darf die Steuerberaterkammer Köln die Identität des Hinweisgebers – auch gegenüber dem betroffenen Steuerberater – nicht offenlegen.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Weitergabe der Identität

  • gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. im Rahmen weiterer Ermittlungen oder Gerichtsverfahren, § 53 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 GwG) oder
  • durch Gerichtsbeschluss angeordnet wird (§ 53 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 GwG).


Schutz für Mitarbeiter von Steuerberaterpraxen
Hinweisgeber, die als Mitarbeiter in einer Steuerberaterpraxis tätig sind, dürfen wegen eines Hinweises nicht benachteiligt oder rechtlich belangt werden – weder arbeitsrechtlich noch strafrechtlich (§ 53 Abs. 5 GwG). Dies gilt nicht, wenn der Hinweis vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahr abgegeben wurde.


Bitte beachten Sie:
Über das konkrete Vorgehen der Kammer gegenüber dem betroffenen Mitglied werden keine Auskünfte erteilt.

1. Praxisvertretung (§ 69 StBerG)
Wenn ein Steuerberater länger als einen Monat verhindert ist (z. B. Krankheit, längerer Urlaub), muss er einen allgemeinen Vertreter bestellen, um die ordnungsgemäße Weiterführung der Praxis sicherzustellen.
 

2. Praxisabwicklung (§ 70 StBerG)
Die Steuerberaterkammer muss verwaiste Praxen abwickeln, z. B. wenn:

  • der Praxisinhaber verstirbt, oder
  • seine Bestellung erlischt/widerrufen wurde.

In diesem Fall kann die Kammer von Amts wegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten als Praxisabwickler bestellen zur Sicherung der sachgerechten Fortführung und geordneten Abwicklung der Praxis – insbesondere zum Schutz der Mandanten.
 

3. Praxistreuhandschaft (§ 71 StBerG)
Soll eine Praxis an eine Person übertragen werden, die noch nicht befugt ist, Hilfe in Steuersachen zu leisten (z. B. ein angehender Nachfolger), kann die Steuerberaterkammer für die Dauer von bis zu 3 Jahren einen Treuhänder bestellen, um die geordnete Fortführung bzw. Übergabe der Praxis bis zur rechtlichen Befähigung des vorgesehenen Nachfolgers sicherzustellen.

Weitere Informationen zur Praxisvertretung, Praxisabwicklung und Praxistreuhandschaft finden Sie hier:

Praxisvertretung, Praxisabwicklung, Praxistreuhandschaft

Vorübergehende und gelegentliche Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3a StBerG)
Dienstleister aus dem europäischen Ausland oder der Schweiz dürfen vorübergehend und gelegentlich geschäftsmäßige Hilfeleistungen in Steuersachen in Deutschland erbringen.

Vor der erstmaligen Tätigkeit in Deutschland ist eine schriftliche Meldung bei der zuständigen Steuerberaterkammer erforderlich. Die Steuerberaterkammer Köln ist zuständig für die Erfassung von Dienstleistern aus Belgien.

Weitere Einzelheiten finden Sie im folgenden Merkblatt:

Partieller Zugang zur Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3d StBerG)
Ein partieller Zugang erlaubt es qualifizierten Personen aus EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten oder der Schweiz, beschränkt geschäftsmäßige Hilfeleistungen in Steuersachen in Deutschland zu erbringen.

Die Erlaubnis wird auf Antrag durch die jeweils zuständige Steuerberaterkammer erteilt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Herkunftsstaat; für Antragsteller aus Belgien ist die Steuerberaterkammer Köln zuständig.

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen darf ausschließlich von befugten Personen oder Gesellschaften erbracht werden. Erhält die Steuerberaterkammer Hinweise auf unbefugte Hilfeleistung, kann sie wettbewerbsrechtliche Schritte (Abgabe einer Unterlassungserklärung/eines Vertragsstrafeversprechens) einleiten.

Die Steuerberaterkammern sind für die Durchführung der Steuerberaterprüfung zuständig.

Zur gemeinsamen Erfüllung dieser Aufgabe haben die Steuerberaterkammern im Land Nordrhein-Westfalen eine Gemeinsame Prüfungsstelle (www.steuerberaterpruefung-nrw.de) eingerichtet.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Steuerberaterprüfung

Die Steuerberaterkammer ist für die Berufsausbildung „Steuerfachangestellte/r“ in ihrem Bezirk zuständig.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Vermittlung von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen,
  • Führung des Verzeichnisses der Ausbildungsverhältnisse,
  • Beratung der Vertragsparteien während der Ausbildung,
  • Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen.
     

Darüber hinaus ist die Kammer zuständig für die Fortbildungsprüfungen:

  • Fachassistent/in Lohn und Gehalt
  • Steuerfachwirt/in
     

Weitere Informationen finden Sie hier:

Aus- und Fortbildung

Die Kammer erstellt Gutachten auf Anforderung von:

  • Gerichten,
  • Landesfinanzbehörden,
  • oder anderen Verwaltungsbehörden des Landes.

Erfahrungsgemäß werden insbesondere Gutachten zu Gebührenstreitigkeiten vor Zivilgerichten angefordert. Diese Gutachten unterstützen Behörden und Gerichte bei der fachlich fundierten Entscheidungsfindung.

Zuständigkeit

Für wen sind wir zuständig?

Mitglieder der Steuerberaterkammer Köln sind alle Steuerberater/innen und Steuerbevollmächtigten in unserem Zuständigkeitsbereich. Hinzu kommen die anerkannten Berufsausübungsgesellschaften mit Sitz im Zuständigkeitsbereich sowie die Mitglieder ihrer Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane.

Die berufliche Niederlassung eines selbstständigen Steuerberaters ist die Praxis, von der aus der Beruf überwiegend ausgeübt wird. Bei ausschließlich angestellten Steuerberatern gilt als berufliche Niederlassung die regelmäßige Arbeitsstätte; bei mehreren Anstellungen die zuerst begründete.

Steuerberaterinnen und Steuerberater ohne Niederlassung im Geltungsbereich des Steuerberatungsgesetzes sind der Steuerberaterkammer Köln zugeordnet, wenn sie im Kammerbezirk bestellt wurden.

Nach Postleitzahlen

  • 41812-41849
  • 42477
  • 42490-42499
  • 42799
  • 42929
  • 50126-53359
  • 53604-53949
     

Nach Finanzamtsbezirken 

  • Aachen
  • Bergheim
  • Bergisch Gladbach
  • Bonn
  • Brühl
  • Düren
  • Erkelenz
  • Euskirchen
  • Geilenkirchen
  • Gummersbach
  • Jülich
  • Köln
  • Leverkusen
  • Sankt Augustin
  • Siegburg
  • Schleiden
  • Wipperfürth

Die Aufgaben der Kammerversammlung finden Sie in § 5 Absatz 2 der Satzung. (Verlinkung zur Satzung)

Die Kammerversammlung besteht aus den Mitgliedern der Kammer (§ 5 Absatz 1 der Satzung).

Die Aufgaben des Vorstands finden Sie in § 10 Absatz 1, die des Präsidiums in § 13 Absatz 1 der Satzung. (Verlinkung zur Satzung)
 

Präsident

  • Bonjean, Karl-Heinz, StB, Köln
     

Vizepräsident/innen

  • Blome, Stefanie Claire, StB/WP, Köln
  • Krain, Thorsten, Dipl.-FW (FH), LL.M., StB/LDW-Buchst./FB f. Int. StR/FB f. Zö/VerbrSt., Neunkirchen-Seelscheid (Schatzmeister)
  • Pesch, Ralph W., Dipl.-Kfm., StB, Köln
  • Sieverding, Andreas, Dipl.-FW (FH), StB, Köln
     

Weitere Vorstandsmitglieder

  • Blome, Stephanie Gisela Maria, B.Sc., StB, Köln
  • Formhals, Gunther, Dipl.-Kfm., StB/WP, Wipperfürth
  • Forné, Ralf, Dipl.-Kfm., StB, Stolberg
  • Gebhardt, Thomas, Dipl.-Kfm., StB, Köln
  • Hagemeister, Gero, Dipl.-Kfm., StB/WP, Köln
  • Hauch, Maxim, Dipl.-FW (FH), StB, Köln
  • Kelterborn, Lars, Dipl.-FW (FH), StB/RA/FB f. Int. StR, Köln
  • Lamprecht, Matthias, Dipl.-Kfm., StB/vBP, Köln
  • Lennartz, Sabine, StBin, Bonn
  • Nottelmann, Lars, Dipl.-Kfm. (FH), StB, Siegburg
  • Pauel, Petra, StBin/vBPin, Frechen
  • Prinz, Dirk, StB/RA/FA f. StR/LDW-Buchst., Düren
  • Radermacher, Daniela Nicole, StBin, Königswinter
  • Wilden, Andrea, Dipl.-Kffr. (FH), StB, Aachen
  • Wirths, Monika, StBin, Bergisch Gladbach
  • Wolny, Christian, Dipl.-BW (BA), StB/WP, Eschweiler

Der Vorstand kann Abteilungen zur selbstständigen Führung von Vorstandsgeschäften nach § 77 a Steuerberatungsgesetz (StBerG) bilden (§ 10 Absatz 3 der Satzung).

 

Abteilungen:

Bestellung, Rücknahme und Widerruf

  • Gebhardt, Thomas, Dipl.-Kfm., StB, Köln
  • Pauel, Petra, StBin/vBPin, Frechen
  • Pesch, Ralph W., Dipl.-Kfm., StB, Köln
  • Prinz, Dirk, StB/RA/FA f. StR/LDW-Buchst., Düren
  • Wirths, Monika, StBin, Bergisch Gladbach
     

Berufsaufsicht

  • Blome, Stefanie Claire, StB/WP, Köln
  • Blome, Stephanie Gisela Maria, B.Sc., StB, Köln
  • Gebhardt, Thomas, Dipl.-Kfm., StB, Köln
  • Lamprecht, Matthias, Dipl.-Kfm., StB/vBP, Köln
  • Lennartz, Sabine, StBin, Bonn
  • Pauel, Petra, StBin/vBP, Frechen
  • Pesch, Ralph W., Dipl.-Kfm., StB, Köln
  • Prinz, Dirk, StB/RA/FA f. StR/LDW-Buchst., Düren
  • Radermacher, Daniela Nicole, StBin, Königswinter
  • Wirths, Monika, StBin, Bergisch Gladbach
  • Wolny, Christian, Dipl.-BW (BA), StB/WP, Eschweiler
     

Geldwäscheprävention

  • Blome, Stefanie Claire, StB/WP, Köln
  • Forné, Ralf, Dipl.-Kfm., StB, Stolberg
  • Gebhardt, Thomas, Dipl.-Kfm., StB, Köln
  • Kelterborn, Lars, Dipl.-FW (FH), StB/RA/FB f. Int. StR, Köln
  • Sieverding, Andreas, Dipl.-FW (FH), StB, Köln 

Kammerversammlung oder Vorstand können zur Unterstützung ihrer Arbeit Ausschüsse einsetzen und deren Befugnisse und Amtsdauer regeln (§ 15 Absatz 1 Satz 1 der Satzung). 

 

Abteilungen:

Aus- und Fortbildung

  • Lennartz, Sabine, StBin, Bonn
  • Pauel, Petra, StBin/vBPin, Frechen
  • Radermacher, Daniela Nicole, StBin, Königswinter
  • Sieverding, Andreas, Dipl.-FW (FH), StB, Köln
  • Wilden, Andrea, Dipl.-Kffr. (FH), StB, Aachen
  • Wirths, Monika, StBin, Bergisch Gladbach
     

IT und digitale Transformation

  • Forné, Ralf, Dipl.-Kfm., StB, Stolberg
  • Pesch, Ralph W., Dipl.-Kfm., StB, Köln
  • Wilden, Andrea, Dipl.-Kffr. (FH), StB, Aachen
  • Wirths, Monika, StBin, Bergisch Gladbach
     

Rechnungswesen, Handels- und Wirtschaftsrecht

  • Hagemeister, Gero, Dipl.-Kfm., StB/WP, Köln
  • Pesch, Ralph W., Dipl.-Kfm., StB, Köln
  • Wolny, Christian, Dipl.-BW (BA), StB/WP, Eschweiler
     

Sozialversicherungsrecht, Lohnsteuer

  • Bonjean, Karl-Heinz, StB, Pulheim
  • Lennartz, Sabine, StBin, Bonn
  • Pauel, Petra, StBin/vBP, Frechen
  • Sieverding, Andreas, Dipl.-FW (FH), StB, Köln
     

Steuerberatervergütungsrecht/Gutachten

  • Formhals, Gunther, Dipl.-Kfm., StB/WP, Wipperfürth
  • Forné, Ralf, Dipl.-Kfm., StB, Stolberg
  • Lamprecht, Matthias, Dipl.-Kfm., StB/vBP, Köln
  • Prinz, Dirk, StB/RA/FA f. StR/LDW-Buchst., Düren
  • Sieverding, Andreas, Dipl.-FW (FH), StB, Köln
  • Wolny, Christian, Dipl.-BW (BA), StB/WP, Eschweiler
     

Steuerrecht

  • Blome, Stefanie Claire, StB/WP, Köln
  • Blome, Stephanie Gisela Maria, B.Sc., StB, Köln
  • Hagemeister, Gero, Dipl.-Kfm., StB/WP, Köln
  • Hauch, Maxim, Dipl.-FW (FH), StB, Köln
  • Kelterborn, Lars, Dipl.-FW (FH), StB/RA/FB f. Int. StR, Köln
  • Krain, Thorsten, Dipl.-FW (FH), LL.M., StB/LDW-Buchst./FB f. Int. StR/FB f. Zö/VerbrSt., Neunkirchen-Seelscheid
  • Lamprecht, Matthias, Dipl.-Kfm., StB/vBP, Köln
     

Unternehmensberatung/Betriebswirtschaft

  • Blome, Stefanie Claire, StB/WP, Köln
  • Bonjean, Karl-Heinz, StB, Köln
  • Formhals, Gunther, Dipl.-Kfm., StB/WP, Wipperfürth
  • Nottelmann, Lars, Dipl.-Kfm. (FH), StB, Siegburg
     

Zukunft des Berufs „Steuerberater“

  • Blome, Stephanie Gisela Maria, B.Sc., StB, Köln
  • Bonjean, Karl-Heinz, StB, Köln
  • Forné, Ralf, Dipl.-Kfm., StB, Stolberg
  • Hagemeister, Gero, Dipl.-Kfm., StB/WP, Köln
  • Lamprecht, Matthias, Dipl.-Kfm., StB/vBP, Köln
  • Nottelmann, Lars, Dipl.-Kfm. (FH), StB, Siegburg
  • Wilden, Andrea, Dipl.-Kffr. (FH), StB, Aachen
     

Die Delegierten vertreten den Berufsstand in der Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer. Dieses Gremium erlässt die Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) sowie die Fachberaterordnung (FBO) und beschließt deren Änderungen.

Die Satzungsversammlung besteht aus dem Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer, den Präsidenten der 21 Steuerberaterkammern sowie den von den Kammermitgliedern direkt gewählten Delegierten (je angefangene 1.500 Mitglieder ein Delegierter, mindestens jedoch zwei Delegierte pro Kammer).
 

Präsident

  • Bonjean, Karl-Heinz, StB, Köln


Delegierte

  • Blome, Stephanie Gisela Maria, B.Sc., StB, Köln
  • Hagemeister, Gero, Dipl.-Kfm., StB/WP, Köln
  • Lennartz, Sabine, StBin, Bonn
  • Pesch, Ralph W., Dipl.-Kfm., StB, Köln
  • Formhals, Gunther, Dipl.-Kfm., StB/WP, Wipperfürth
     

Vertreter/innen

  • Radermacher, Daniela Nicole, StBin, Königswinter
  • Gebhardt, Thomas, Dipl.-Kfm., StB, Köln
  • Neumann, Achim LL.M. Dipl.-FW (FH), StB, Merzenich
  • Kalinderi, Theopoula, StBin, Köln
  • Neuwirth, Bettina, Dipl.-Kffr., StBin, Bergisch Gladbach
  • Wirths, Monika, StBin, Bergisch Gladbach

Die folgenden Vorstandsmitglieder sind als Vertreter/innen der Steuerberaterkammer für die einzelnen Finanzamtsbezirke im Oberfinanzbezirk Köln der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen zuständig:

  • Aachen-Stadt
    Wilden, Andrea, Dipl.-Kffr. (FH) StB, Aachen
  • Aachen-Kreis
    Forné, Ralf, Dipl.-Kfm., StB, Stolberg
  • Bergheim
    Prinz, Dirk, StB/RA/FA f. StR/LDW-Buchst., Düren
  • Bergisch-Gladbach
    Wirths, Monika, StBin, Bergisch Gladbach
  • Bonn-Innenstadt
    Lennartz, Sabine, StBin, Bonn
  • Bonn-Außenstadt
    Lennartz, Sabine, StBin, Bonn
  • Brühl
    Lennartz, Sabine, StBin, Bonn
  • Düren
    Prinz, Dirk, StB/RA/FA f. StR/LDW-Buchst., Düren
  • Erkelenz
    Wolny, Christian, Dipl.-BW (BA), StB/WP, Eschweiler
  • Euskirchen
    Prinz, Dirk, StB/RA/FA f. StR/LDW-Buchst., Düren
  • Geilenkirchen
    Wolny, Christian, Dipl.-BW (BA), StB/WP, Eschweiler
  • Gummersbach
    Formhals, Gunther, Dipl.-Kfm., StB/WP, Wipperfürth
  • Jülich
    Forné, Ralf, Dipl.-Kfm., StB, Stolberg
  • Köln-Altstadt
    Blome, Stephanie Gisela Maria, B.Sc., StB, Köln
  • Köln-Mitte
    Gebhardt, Thomas, Dipl.-Kfm., StB, Köln
  • Köln-Nord
    Hauch, Maxim, Dipl.-FW (FH), StB, Köln
  • Köln-Ost
    Pauel, Petra, StBin/vBPin, Frechen
  • Köln-Porz
    Blome, Stephanie Gisela Maria, B.Sc., StB, Köln
  • Köln-Süd
    Lamprecht, Matthias, Dipl.-Kfm., StB/vBP, Köln
  • Köln-West
    Kelterborn, Lars, Dipl.-FW (FH), StB/RA/FB f. Int. StR, Köln
  • Leverkusen
    Pauel, Petra, StBin/vBPin, Frechen
  • Sankt Augustin
    Radermacher, Daniela Nicole, StBin, Königswinter
  • Schleiden
    Wolny, Christian, Dipl.-BW (BA), StB/WP, Eschweiler
  • Siegburg
    Nottelmann, Lars, Dipl.-Kfm. (FH), StB, Siegburg
  • Wipperfürth
    Formhals, Gunther, Dipl.-Kfm., StB/WP, Wipperfürth
  • Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen
    Forné, Ralf, Dipl.-Kfm., StB, Stolberg
  • Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bonn
    Hagemeister, Gero, Dipl.-Kfm., StB/WP, Köln
  • Groß- und Konzernbetriebsprüfung Köln
    Hagemeister, Gero, Dipl.-Kfm., StB/WP, Köln
  • Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW
    Gebhardt, Thomas, Dipl.-Kfm., StB, Köln
  • Hauptzollamt Aachen
    Forné, Ralf, Dipl.-Kfm, StB, Stolberg
  • Hauptzollamt Köln
    Hagemeister, Gero, Dipl.-Kfm., StB/WP, Köln
Karl-Heinz Bonjean
“Steuerberaterkammern sind von zentraler Bedeutung, da sie die Berufsaufsicht führen, die Qualität des Berufsstandes sichern und die Interessen der Steuerberater gegenüber Politik und Verwaltung vertreten. ”

Rechtsgrundlagen / Datenschutz

Wichtige Gesetzestexte zur Ausübung des Berufs sowie die Rechtsgrundlagen der Steuerberaterkammer Köln im Überblick.

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