Finanzverwaltung NRW: Wegfall der Postfächer und Postfachadressen

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Finanzämter in Nordrhein- Westfalen ihre Postfächer und die dazugehörigen Postfachadressen zum 
1. September 2026 eingestellt haben. 

Bitte berücksichtigen Sie bei der Erstellung und Pflege Ihrer Adressbestände sowie bei der Beschriftung und dem Versand von Postsendungen, dass ab diesem Zeitpunkt ausschließlich die jeweilige Hausanschrift des Finanzamts zu verwenden ist. Die jeweilige Anschrift finden Sie in diesem Dokument. Die Eingangspost wird künftig im Rahmen der regulären Zustellung durch die Deutsche Post direkt an die jeweilige Dienststelle geleitet. 

Für einen Übergangszeitraum wurden für die bisherigen Postfachadressen Nachsendeaufträge eingerichtet. Dies soll die Umstellung erleichtern und die fortwährende Zustellung sicherstellen. Die Nachsendeaufträge ersetzen jedoch nicht die erforderliche Aktualisierung Ihrer Adressdaten. 

Wir bitten Sie daher, die bei Ihnen hinterlegten Anschriften der Finanzämter zeitnah zu aktualisieren und bei künftigen Postsendungen die jeweils aktuelle Hausanschrift zu verwenden.

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