Das BMF hat sich in einem Schreiben an die BStBK zur Nutzung des qualifizierten Freitextfeldes nach § 150 Abs. 7 S. 1 AO sowie des seit dem Veranlagungszeitraum 2025 vorgeschalteten Auswahlfeldes geäußert.
Die wesentlichen Passagen des Schreibens und die sich hieraus ergebenden Hinweise für die Praxis finden Sie hier.