Prüfungszulassung und -anmeldung

Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Bei einer Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten

  • wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet und
  • wer an der Zwischenprüfung teilgenommen sowie den Ausbildungsnachweis geführt hat und
  • wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen ist.

Bei einer betrieblichen oder überbetrieblichen Umschulung

  • Die Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten finden auf Umschulungsverhältnisse sinngemäß Anwendung

Zulassung in besonderen Fällen
Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, auf dem Gebiet des Steuerwesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, dass der Bewerber Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mittels eines von der Kammer vorgegebenen Anmeldebogens. Die Auszubildenden und Umschüler erhalten diesen Anmeldebogen automatisch über den Arbeitgeber.