Bestellung
Nach bestandener Steuerberaterprüfung oder nach der Befreiung von der Steuerberaterprüfung ist der Bewerber auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer als Steuerberater zu bestellen (§ 40 Abs. 1 StBerG).
Nähere Angaben zum Bestellungsverfahren sowie die erforderlichen Formulare finden Sie unter folgendem Link:
Bestellungsverfahren