Erstellung von Jahresabschlüssen
Der Steuerberater kann mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragt werden. Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Steuerberater den Jahresabschluss gemäß den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS) oder den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP) anfertigt.
Im Einzelnen umfassen seine Leistungen die Erstellung
- der Einnahmen-Überschussrechnung,
- der Eröffnungsbilanz,
- des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und die beratende Mitwirkung bei der Erstellung des Lageberichts
- eines Zwischenabschlusses
- einer Auseinandersetzungsbilanz
- einer Liquidationsbilanz
- eines Erläuterungsberichtes