Überbrückungshilfe IV

(Stand: 10.01.2023) Die Über­brückungs­hilfe IV um­fasst die Förder­monate Januar bis Juni 2022. Die Programm­beding­ungen der Über­brückungs­hilfe IV sind weitgehend deckungs­gleich mit denen der Über­brückungs­hilfe III Plus. Allerdings sind gegenüber der Über­brückungs­hilfe III Plus nochmals Verbesser­ungen im Hinblick auf die Umsetz­ung der 2G Regeln oder anderer Corona-Zutritts­beschränk­ungen aufge­nommen worden. Die verlängerte Frist für die Änderung der Kontoverbindung oder Fehlerkorrekturen galt bis 30. September 2022. Die Schlussabrechnung kann seit dem 15. November 2022 bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden. In Einzelfällen kann eine Verlängerung bis 31. Dezember 2023 beantragt werden.

Die FAQ-Kataloge und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe IV und zur Schlussabrechnung finden Sie wie folgt:

FAQ-Katalog und Zusatzvereinbarung der BStBK zur Überbrückungshilfe IV

Informationen und FAQ-Katalog des BMWK und BMF zur Überbrückungshilfe IV

Informationen des BMWK und BMF zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfen

Mitgliedermailing 13.04.2022 - Anpassung im Antragsformular zur Überbrückungshilfe IV (pdf)

Mitgliedermailing 06.12.2021 - Rahmenbedingungen zu den bis März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen (pdf)

Den FAQ-Katalog und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie hier.