Überbrückungshilfe IV
(Stand: 10.01.2023) Die Überbrückungshilfe IV umfasst die Fördermonate Januar bis Juni 2022. Die Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV sind weitgehend deckungsgleich mit denen der Überbrückungshilfe III Plus. Allerdings sind gegenüber der Überbrückungshilfe III Plus nochmals Verbesserungen im Hinblick auf die Umsetzung der 2G Regeln oder anderer Corona-Zutrittsbeschränkungen aufgenommen worden. Die verlängerte Frist für die Änderung der Kontoverbindung oder Fehlerkorrekturen galt bis 30. September 2022. Die Schlussabrechnung kann seit dem 15. November 2022 bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden. In Einzelfällen kann eine Verlängerung bis 31. Dezember 2023 beantragt werden.
Die FAQ-Kataloge und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe IV und zur Schlussabrechnung finden Sie wie folgt:
FAQ-Katalog und Zusatzvereinbarung der BStBK zur Überbrückungshilfe IV
Informationen und FAQ-Katalog des BMWK und BMF zur Überbrückungshilfe IV
Mitgliedermailing 13.04.2022 - Anpassung im Antragsformular zur Überbrückungshilfe IV (pdf)
Den FAQ-Katalog und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie hier.