Information für Mandanten

Abbildung einer Tastatur zur Suche im bundesweiten Steuerberaterverzeichnis

In dieser Rubrik können Sie sich als Mandant und Verbraucher über verschiedene Services der Kammer informieren.

Steuerberater-Suchdienste

Die verschiedenen Steuerberater-Suchdienste sollen Ihnen als Verbraucher die Möglichkeit bieten, einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Steuerberater zu finden.

Der bundesweite Steuerberater-Suchdienst bietet dem Nutzer und insbesondere dem (potentiellen) Mandanten die Möglichkeit, einen oder mehrere seinen Anforderungen entsprechende/n Steuerberater, insbesondere nach den Kriterien Ort (bzw. Postleitzahl), Arbeitsgebiete, Branchen- und/oder Fremdsprachenkenntnisse in ganz Deutschland kostenlos zu suchen. Den Steuerberater-Suchdienst finden Sie wie folgt:

Steuerberater-Suchdienst

Möchten Sie einfach und schnell online die Berechtigung von einzelnen Personen und Gesellschaften zur Hilfeleistung in Steuersachen prüfen, können Sie das bundesweite Steuerberaterverzeichnis nutzen. Alle in Deutschland zugelassenen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften sind hier zu finden. Mithilfe des Verzeichnisses der ausländischen Dienstleister können sich Behörden und Verbraucher hingegen vergewissern, ob Vertreter des Berufsstandes aus anderen Staaten zur Steuerberatung in Deutschland berechtigt sind. Beide Verzeichnisse finden Sie wie folgt:

Steuerberaterverzeichnis

Informationen zur Gebührenabrechnung und zur Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Informationen zur Gebührenabrechnung und zur Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) finden Sie wie folgt:

Vergütung

Vermittlung zwischen Mandant und Steuerberater

Gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG vermittelt die Steuerberaterkammer auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist die außergerichtliche Konfliktbeilegung. Anlass eines Vermittlungsverfahrens können z. B. Meinungsverschiedenheiten über die Honorarrechnung oder über die Herausgabe von Unterlagen sein. Die Steuerberaterkammer kann insoweit allerdings keine verbindlichen Entscheidungen treffen. Sie kann die Parteien lediglich dabei unterstützen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Vermittlungsverfahren ist ein freiwilliges, für die Parteien kostenloses Verfahren. Weitere Informationen finden Sie wie folgt:

FAQ-Katalog zum Vermittlungsverfahren zwischen Mandant und Steuerberater (pdf)

Antragsformular Vermittlungsverfahren zwischen Mandant und Steuerberater (pdf)