Steuerberater: Bestellung und Widerruf

Die Steuerberaterkammer ist zuständig sowohl für das Verfahren zur Bestellung von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten als auch für den Widerruf der Bestellung.

Bestellungsverfahren

Nach bestandener Steuerberaterprüfung oder nach der Befreiung von der Steuerberaterprüfung ist der Bewerber auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer als Steuerberater zu bestellen (§ 40 Abs. 1 StBerG).

Nähere Angaben zum Bestellungsverfahren sowie die erforderlichen Formulare finden Sie unter folgendem Link:

Bestellungsverfahren

Widerrufsverfahren

Die Gründe für den Widerruf der Bestellung sind im Einzelnen in § 46 Abs. 2 StBerG aufgeführt. Danach ist die Bestellung beispielsweise dann zu widerrufen, wenn der Steuerberater

  • in Vermögensverfall geraten ist;
  • Tätigkeiten ausübt, die mit seinem Beruf nicht vereinbar sind;
  • die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht unterhält.

Ist die Bestellung rechtskräftig widerrufen, verliert der Steuerberater das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ und darf keine steuerberatenden Tätigkeiten mehr ausüben. Mit dem Widerruf erlischt zugleich die Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer.