Beratung und Information der Mitglieder
Zu den Aufgaben der Steuerberaterkammer gehört gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 1 StBerG, dass sie ihre Mitglieder in Fragen der Berufspflichten berät. So erhalten die Kammermitglieder Auskünfte zu Fragen der Verschwiegenheitspflicht, zur Rechtmäßigkeit geplanter Werbemaßnahmen, zu vereinbaren Tätigkeiten oder zur Berufshaftpflichtversicherung.
Auch bei berufsrechtlichen Fragen zur Gründung von Berufsausübungsgesellschaften werden die Kammermitglieder umfassend beraten.