Prüfungsdurchführung

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung und der Eignungsprüfung findet jährlich einheitlich im Bundesgebiet statt. Die aktuellen Termine finden Sie unter www.steuerberaterpruefung-nrw.de

Prüfungsgebiete
Die Prüfung "Steuerberater/in" setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit drei Aufsichtsarbeiten im Umfang von jeweils mindestens vier und höchstens sechs Stunden und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung "Steuerberater/in" auf die Prüfungsgebiete gemäß § 37 Abs. 3 StBerG:

  1. Steuerliches Verfahrensrecht, sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
  2. Steuern vom Einkommen und Ertrag
  3. Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
  4. Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts
  5. Handelsrecht sowie Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union
  6. Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
  7. Volkswirtschaft
  8. Berufsrecht

Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Bewerber, die die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben, können auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen. Dabei entfallen die oben aufgeführten Prüfungsgebiete 3. - 5.

Der schriftliche Teil der Prüfung findet in Nordrhein-Westfalen an insgesamt 15 Orten statt. Die mündlichen Prüfungen finden jeweils in den Geschäftsstellen der Steuerberaterkammern in Düsseldorf, Köln und Münster sowie in der Geschäftsstelle der Gemeinsamen Prüfungsstelle in Düsseldorf statt.

Hilfsmittel
Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung werden als Hilfsmittel Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage zugelassen. Mindestens benötigt werden voraussichtlich die Texte folgender Gesetze einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien:

  • Abgabenordnung
  • Finanzgerichtsordnung
  • Verwaltungszustellungsgesetz
  • Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz
  • Bewertungsgesetz
  • Umsatzsteuergesetz
  • Einkommensteuergesetz
  • Körperschaftsteuergesetz
  • Gewerbesteuergesetz
  • Umwandlungsgesetz
  • Umwandlungsteuergesetz
  • Außensteuergesetz
  • Investitionszulagegesetz
  • Grunderwerbsteuergesetz
  • Grundsteuergesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Handelsgesetzbuch
  • Aktiengesetz
  • GmbH-Gesetz
  • Steuerberatungsgesetz

Weitere Informationen zu den gestatteten Hilfsmitteln, wie bspw. Markierungen oder den Griffregistern finden Sie im Merkblatt Steuerberaterprüfung in NRW unter www.steuerberaterpruefung-nrw.de