Überbrückungshilfe II

(Stand: 11.08.2023) Die Überbrückungshilfe II war ein Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate September bis Dezember 2020. Erstanträge konnten bis 31. März 2021 und Änderungsanträge konnten bis einschließlich 30. Juni 2021 gestellt werden. Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden. 

Die FAQ-Kataloge und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe II und zur Schlussabrechnung finden Sie wie folgt. 

FAQ-Katalog und weitere Informationen der BStBK zur Überbrückungshilfe II

Informationen und FAQ-Katalog des BMWK und BMF zur Überbrückungshilfe II

Informationen des BMWK und BMF zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfen 

Informationen zu beihilferechtlichen Begrenzungen der Überbrückungshilfe II finden Sie wie folgt: 

Überbrückungshilfe II - Beihilferechtliche Hinweise (pdf)

BStBK-Factsheet zur beihilferechtliche Höchstgrenze in der Überbrückungshilfe II (pdf)

BMWi - Ungedeckte Verlust - Verhältnis zum Beihilferecht (pdf)