Anfertigung von privaten und betrieblichen Steuererklärungen

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen und Vorgaben fertigt der Steuerberater Ihre privaten und betrieblichen Steuererklärungen zu allen Steuerarten an. Bei Bedarf und nach Erteilung einer entsprechenden Vollmacht nimmt er den folgenden Steuerbescheid vom Finanzamt für Sie entgegen und unterzieht diesen einer eingehenden Prüfung, bevor er den Steuerbescheid an Sie weiterleitet.

Zu den einzelnen Leistungen zählen beispielsweise

a) die regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen:

  • die Einkommensteuererklärung
  • die Körperschaftsteuererklärung
  • die Gewerbesteuererklärung
  • die Umsatzsteuerjahreserklärung


b) die unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen:

  • die Erbschaftsteuererklärung
  • die Schenkungsteuererklärung


c) die Steueranmeldungen:

  • die Lohnsteueranmeldung
  • die Umsatzsteuervoranmeldung
  • die Kapitalertragsteueranmeldung


d) die Antragstellung:

  • Beantragung von Kindergeld
  • Beantragung der Investitionszulage