STEUERBERATERPLATTFORM
2020 hat die Bundeskammerversammlung die Einrichtung der Steuerberaterplattform beschlossen. Hintergrund ist die fortschreitende Digitalisierung, die auch den elektronischen Rechtsverkehr (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach = EGVP) und die Verwaltungsprozesse im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) betrifft. Zum 1. Januar 2023 ist die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) als ihr erster Anwendungsfall gestartet. Die Steuerberaterplattform stellt eine digitale Infrastruktur zur Verfügung, die es den Berufsangehörigen ermöglicht, im digitalen Raum als Steuerberater/innen aufzutreten. Dabei wird die jeweilige persönliche, digitale Identität mit dem Berufsträgerattribut aus dem Berufsregister verknüpft. Diese Identität ist gleichzeitig Basis für das beSt als auch für das Agieren im digitalen Umfeld, z. B. durch Nutzung von OZG-Diensten.
Unter www.steuerberaterplattform-bstbk.de oder durch Klick auf das Logo finden Sie sämtliche Informationen rund um die Steuerberaterplattform und das besondere Steuerberaterpostfach (beSt).
FAQ – Steuerberaterplattform/besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt)
Der FAQ soll Ihnen als Berufsangehörigen erste Fragen sowohl zur Steuerberaterplattform als auch zum beSt beantworten und der anfänglichen Orientierung dienen. In diesem Zuge werden sowohl allgemeine als auch technische Fragestellungen beantwortet. Der FAQ ist nicht abschließend und wird stetig weiterentwickelt.
Wozu dient die Steuerberaterplattform?
Die Digitalisierung schreitet voran. Das betrifft auch den elektronischen Rechtsverkehr (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach = EGVP) und die Verwaltungsprozesse im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Damit Steuerberaterinnen und Steuerberater ihre Mandantschaft hier weiter umfassend beraten und betreuen können, benötigt der Berufsstand eine digitale Infrastruktur. Anders lässt sich die besondere Stellung als Organ der Steuerrechtspflege nicht rechtssicher, für alle Partner erkennbar und nachvollziehbar nachweisen. Erreicht wird das durch die Verknüpfung der persönlichen, digitalen Identität mit dem Berufsträgerattribut aus dem Berufsregister. Diese Identität ist gleichzeitig Basis für das beSt als auch für das Agieren im digitalen Umfeld, z. B. durch Nutzung von OZG-Diensten. Wozu die Steuerberaterplattform dient, finden Sie hier.
Was ist das beSt?
Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, ist der erste Anwendungsfall der Steuerberaterplattform. Mit dem beSt wurden die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauenswürdige digitale Adresse für alle Steuerberater und Kanzleien geschaffen. Das ist z. B. wichtig für den Austausch mit den Gerichten, den Behörden, anderen freien Berufen und den Steuerberaterkammern. Die Verwaltung der Adressen, der Infrastruktur und der Sicherheit liegt in der Hoheit des Berufsstands und ist somit unabhängig von anderen wirtschaftlichen Interessen und Einflüssen.
Service & Support zum beSt
Umfangreiche Hilfestellungen zum Service und Support finden Sie hier. Der Support der Bundessteuerberaterkammer ist wie folgt zu erreichen:
mailto: service@bstbk-steuerberaterplattform.de
Telefon: +49 800 3823823
Einrichtung weiterer besonderer elektronischer Steuerberaterpostfächer (beSt) für weitere Beratungsstellen ab Juli 2023
Ab Juli 2023 besteht für jede im Berufsregister eingetragene weitere Beratungsstelle einer Kanzlei/Berufsausübungsgesellschaft die Möglichkeit der Einrichtung eines weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt).
Ab Juni 2023 können daher Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften die weiteren besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer bei der Steuerberaterkammer Köln beantragen. Die betriebsbereite Bereitstellung der beantragten Postfächer wird dann ab dem 1. Juli 2023 durch die Bundessteuerberaterkammer erfolgen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie demnächst hier.
Mitteilung über vertretungsberechtigte Berufsträger von Berufsausübungsgesellschaften
Jede Berufsausübungsgesellschaft erhält seit Januar 2023 ein beSt als Gesellschaftspostfach. Eine automatische Nutzung des Gesellschaftspostfachs durch angestellten Berufsträger ist nicht möglich. Soweit angestellte Berufsträger (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer) ebenfalls über das Gesellschaftspostfach Nachrichten versenden sollen, ist ein Antrag auf deren entsprechende Eintragung im Berufsregister an die Kammer zu stellen. Anzugeben sind darin die Familiennamen und Vornamen und Beruf der angestellten Vertretungsberechtigten, die befugt sein sollen, für die Berufsausübungsgesellschaft Dokumente über das beSt zu versenden.
Wir weisen ausdrücklich auf die erforderliche Mitteilung auf Eintragung der angestellten vertretungsberechtigen Berufsträger in das Berufsregister hin, die zur Versendung über das Gesellschaftspostfach befugt sein sollen.
Verpflichtung zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
Mit Beschluss vom 28.04.2023, XI B 101/22, hat der BFH entschieden, dass Steuerberatern seit dem 01.01.2023 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung steht, so dass sie in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen als elektronische Dokumente übermitteln müssen. Weitere Einzelheiten können Sie hier einsehen.
Aktuelle Vorgaben für die elektronische Übermittlung an Finanzgerichte
Durch § 5 ERVV wird die Bundesregierung zur Festlegung und Bekanntmachung gewisser Standards für die Übermittlung elektronischer Dokumente an die Finanzgerichte ermächtigt. Diese Standards werden im Bundesanzeiger sowie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder verkündet und beinhalten insbesondere aktuelle Vorgaben für Dateiformate sowie Begrenzungen hinsichtlich der Anzahl und des Volumens elektronischer Dokumente in einer Nachricht.
In der neuesten Bekanntmachung vom 10.02.2022 sind die aktuellen Vorgaben für Dateiformate definiert, die Sie hier finden.
Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung - StBPPV) (Bundesgesetzblatt – Stand 30.11.2022)
Die Verordnung finden Sie hier.
Aufzeichnung zur Steuerberaterplattform und zum beSt
Zur Vorbereitung der Einführung der Steuerberaterplattform und des beSt hat die Bundessteuerberaterkammer im November 2022 vier kostenlose, einstündige Live-Webinare durchgeführt. In dem Webinar wurden die Themen Leitidee der Steuerberaterplattform, Funktion und Nutzungsmöglichkeiten des beSt, erster Bericht aus der Pilotphase des beSt und Vorbereitungsmaßnahmen und Handlungsbedarf für den Berufsstand erläutert. Die Aufzeichnung und Präsentationsfolien des Webinars finden Sie wie folgt:
Aufzeichnung des Live-Webinars der Bundessteuerberaterkammer zur Steuerberaterplattform (Video)
Präsentation "Wolf Oberhauser" (pdf)
Ansprechpartner bei der Steuerberaterkammer Köln
Bei technischen Fragen stehen Ansprechpartner unter +49 221 3364334 oder +49 221 3364336 zur Verfügung.