Karrieremöglichkeiten
Im Anschluss an die Berufsausbildung sind Steuerfachangestellte in der Regel zunächst als Sachbearbeiter für die laufende Buchführung, die Jahresabschlüsse sowie die steuerlichen Angelegenheiten bestimmter Mandanten zuständig. Wenn sie längere Zeit im Beruf tätig sind und sich qualifiziert haben, können sie verantwortungsvollere Aufgaben in der Praxis übernehmen.
Steuerfachangestellte müssen sich regelmäßig durch den Besuch von Seminaren und Lehrgängen weiterbilden, da sich insbesondere das Steuerrecht ständig ändert.
Nach einem gewissen Zeitraum der Berufstätigkeit können sich Steuerfachangestellte bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft weiteren Herausforderungen stellen:
- nach zweijähriger Berufstätigkeit der Fortbildungsprüfung "Fachassistent/in Lohn und Gehalt"
- nach einjähriger Berufstätigkeit der Fortbildungsprüfung "Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft"
- nach einjähriger Berufstätigkeit der Fortbildungsprüfung "Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse"
- nach zweijähriger Berufstätigkeit der Fortbildungsprüfung "Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling"
- nach dreijähriger Berufstätigkeit der Fortbildungsprüfung "Steuerfachwirt/in"
- nach zehnjähriger Berufstätigkeit der Berufszugangsprüfung zum Steuerberater
Begabtenförderung/Weiterbildungs-/Aufstiegsstipendium
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Stipendienprogramme Weiterbildungsstipendium und Aufstiegsstipendium.
Informationen zum Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen, die bei der Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind, bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. So können fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), dies entspricht einem Mindestergebnis von 87 Punkten. Über drei Jahre hinweg, Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre, können Zuschüsse von jährlich bis 2.700,00 Euro für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, in drei Jahren insgesamt bis zu 8.100,00 Euro. Es ist ein Eigenteil an den Kosten von 10 % pro Maßnahme zu tragen. Maßnahmen, die vor der Antragstellung bereits begonnen wurden, können nicht bezuschusst werden.
Förderfähig sind
- die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Fortbildungsprüfung "Steuerfachwirt/in"),
- die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen,
- berufsbegleitende Studiengänge, die inhaltlich auf Beruf und Ausbildung aufbauen.
Bildungsmaßnahmen zum Erwerb allgemein bildender Abschlüsse (z. B. Fachhochschulreife) sind nicht förderfähig, ebenso wie Personen, die in Vollzeit studieren oder bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben.
Weiter Informationen erhalten Sie hier: http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html
Informationen zum Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Es ermöglicht Menschen, die ihre besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf nachdrücklich unter Beweis gestellt haben, ein Stipendium für ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
- Eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mit mindestens 87 Punkten bzw. mit mindestens der Durchschnittsnote 1,9 oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb oder begründeter Vorschlag des Arbeitgebers
- Eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (ohne Ausbildungszeit) zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren
- Noch kein Hochschulabschluss (Für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Fachsemesters noch möglich)
- Nachweisliche besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf
Das Programm sieht keine Altersgrenze vor!
Weiter Informationen erhalten Sie hier: http://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html