Prüfungszulassung und -anmeldung

Prüfungszulassung und -anmeldung
Die Fortbildungsprüfung "Steuerfachwirt/in" wird von der Steuerberaterkammer auf Grundlage einer Prüfungsordnung durchgeführt. Der Prüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zugrunde.

gemeinsame Prüfungsordnung (gültig ab 01.06.2023)

Prüfungsordnung (gültig bis 31.05.2023, nur für Wiederholungsprüfungen 2023 und 2024)

Rechtsvorschrift Steuerfachwirte (gültig ab 01.06.2023)

Anforderungskatalog (gültig ab 01.06.2023)

Anforderungskatalog (gültig bis 31.05.2023, nur für Wiederholungsprüfungen 2023 und 2024)

Hinweise und Hilfsmittel 2024/25

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung "Steuerfachwirt/in" ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachangestellten: Mindestens dreijährige  hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann): Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens acht Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes 

Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen
Wenn Sie einen ausländischen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss erworben haben, haben Sie durch das BQFG einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit einem deutschen bundesrechtlich geregelten Berufsabschluss. Der Anspruch auf Gleichwertigkeitsüberprüfung Ihres ausländischen Abschlusses gilt nur dann, wenn der deutsche Vergleichsberuf bundesrechtlich geregelt ist.

Wer sich für die Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses interessiert, findet Informationen - auch zur Vorgehensweise - unter www.anerkennung-in-deutschland.de

Anmeldung - Anmeldeschluss ist jeweils der 30.09.
Die Anmeldung erfolgt über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern.

Information der Steuerberaterkammer Köln zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Prüfungsgebühr

Die Zulassungs- und Prüfungsgebühr beträgt 375 €. Sie wird mit der Antragstellung zur Fortbildungsprüfung fällig. Über einen Zulassungsantrag wird erst nach Eingang der Gebühr entschieden. Bei Rücktritt von der Fortbildungsprüfung wird die Gebühr teilweise erstattet.