Prüfungsbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von der Steuerberaterprüfung befreit werden. Die Befreiungsvoraussetzungen, das dazugehörige Verfahren und eine Auflistung der dafür vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Gemeinsamen Prüfungsstelle unter 

www.steuerberaterpruefung-nrw.de