FAQ

Handelt es sich bei dem ausbildungsbegleitenden Unterricht um einen Prüfungsvorbereitungskurs?
Nein! Der Anspruch dieser Maßnahme war und ist, die Auszubildenden während der Ausbildung bei der praktischen Anwendung des theoretisch erlernten Wissens zu unterstützen.

Was bringt mir die Teilnahme am Unterricht?
Aufgaben mit Praxisbezug sollen den Übergang zu Ihren alltäglichen Kanzleiarbeiten erleichtern. Es werden Fachbereiche behandelt, in denen Auszubildende bekanntermaßen immer wieder Probleme haben.

Wieso muss ich mich auf den Unterricht vorbereiten?
Da die Vermittlung von Grundlagenwissen nicht vorgesehen ist, wird dieses für die Unterrichtseinheiten vorausgesetzt. Durch die Vorbereitung können Sie Wissenslücken entdecken und selbstständig schließen um während des ausbildungsbegleitenden Unterrichts volle Konzentration auf das eigentliche Ziel – die Praxisvertiefung – verwenden zu können. Grundlagenwissen soll nur ausnahmsweise bei Spezialthemen gelehrt werden.

Wann findet der ausbildungsbegleitende Unterricht statt?
Der Unterricht findet an zehn Samstagen über einen Zeitraum von zwölf Monaten statt. Unterrichtsbeginn ist um 08:30 Uhr, Unterrichtsende um 13:30 Uhr.

Ich habe meine Ausbildungszeit verkürzt. Verpasse ich Unterrichtseinheiten?
Der ausbildungsbegleitende Unterricht ist auf einen Zeitraum zwischen Mitte des zweiten und Mitte des dritten Ausbildungsjahres und auf die Regelausbildungszeit von drei Jahren ausgerichtet. Die letzten Termine finden im Regelfall im Januar und Februar statt. Auszubildende die ihre Ausbildungszeit verkürzt haben und in die Winterabschlussprüfung gehen, sind zu diesen zwei Terminen meist keine Auszubildenden mehr. Eine Teilnahme bei den letzten Terminen im Januar und Februar ist Ihnen freigestellt.

Wie erhalte ich die Unterlagen?
Sie erhalten alle Informationen grundsätzlich per E-Mail, daher ist es bei Anmeldung die Angabe einer E-Mail-Adresse zwingend erforderlich. Rechtzeitig vor dem ersten Unterrichtstag erhalten Sie eine Einladung zur Unterrichtsreihe, mit einer Übersicht über die Unterrichtstermine, Unterrichtsthemen und dem Veranstaltungsort. 
Die Vorbereitungsaufgabe zur jeweiligen Unterrichtseinheit erhalten Sie und Ihr Arbeitgeber ca. zwei Wochen vor dem jeweiligen Unterrichtstermin. Die Unterlagen für den Präsenzunterricht erhalten Sie vor Ort am Veranstaltungstag. Ca. zwei Wochen nach der Veranstaltung erhalten Sie die Lösungen zur vergangenen Unterrichtseinheit sowie die Einladung inkl. Vorbereitungsaufgabe zur nächsten Unterrichtseinheit.

Was muss ich zur Unterrichtseinheit mitbringen?
Die von Ihnen erarbeitete Vorbereitungsaufgabe sowie ggf. besondere Anlagen, die der Einladungs-E-Mail beigefügt sind. Mit dieser Einladungs-E-Mail informieren wir Sie auch darüber, ob und wenn ja welche Gesetzestexte Sie zur Unterrichtseinheit mitbringen müssen.

Was ist wenn ich an dem Tag erkrankt bin?
Die Unterrichtseinheit kann nicht nachgeholt werden. Wir gehen bei einer Anmeldung zur Unterrichtsreihe davon aus, dass der Unterricht regelmäßig besucht wird. Sollte Ihnen im Ausnahmefall eine Teilnahme krankheitsbedingt nicht möglich sein, informieren Sie uns bitte kurz per E-Mail.

Bekomme ich eine Teilnahmebescheinigung?
Nach Abschluss stellen wir Ihnen auf Antrag gerne eine Teilnahmebescheinigung aus.

Wie melde ich mit vom ausbildungsbegleitenden Unterricht ab?
Sollten Sie nicht weiter am ausbildungsbegleitenden Unterricht teilnehmen wollen, können Sie sich jederzeit schriftlich abmelden.