Prüfungszulassung und -anmeldung
Die Fortbildungsprüfung "Fachassistent/in Lohn und Gehalt" wird von der Steuerberaterkammer auf Grundlage einer Prüfungsordnung durchgeführt. Der Prüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zugrunde.
Prüfungsordnung (PDF)
Anforderungskatalog (PDF)
Hinweise und Hilfsmittel 2023/24 (PDF)
Ab dem Prüfungsdurchgang 2024/25 gilt eine neue gemeinsame Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfungen der Steuerberaterkammer Köln sowie eine neue Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung "Fachassistent/in Lohn und Gehalt".
gemeinsame Prüfungsordnung (PDF) - gültig ab 01.01.2024
Rechtsvorschrift FALG (PDF) - gültig ab 01.01.2024
Anforderungsprofil - gültig ab 01.01.2024
Zulassungsvoraussetzungen ab 01.01.2024
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung "Fachassistent/in Lohn und Gehalt" ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachangestellten: Mindestens zweijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
- Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann): Mindestens vier Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
- Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens sechs Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen
Wenn Sie einen ausländischen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss erworben haben, haben Sie durch das BQFG einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit einem deutschen bundesrechtlich geregelten Berufsabschluss. Der Anspruch auf Gleichwertigkeitsüberprüfung Ihres ausländischen Abschlusses gilt nur dann, wenn der deutsche Vergleichsberuf bundesrechtlich geregelt ist.
Wer sich für die Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses interessiert, findet Informationen - auch zur Vorgehensweise - unter www.anerkennung-in-deutschland.de
Anmeldung - Anmeldeschluss ist jeweils der 30.06.
Die Anmeldung erfolgt mittels des Anmeldeformulars. Dem ausgefüllten Formular sind Kopien des Prüfungszeugnisses der Berufsausbildung sowie Beschäftigungsnachweise gemäß Vordruck beizufügen. Arbeitszeugnisse können nur berücksichtigt werden, wenn die wöchentlichen Arbeitsstunden sowie Beginn und Ende der Anstellung enthalten sind. Sofern die Zeit der nachzuweisenden Tätigkeit erst zum Zulassungsstichtag 30.09. des Jahres erfüllt ist, benötigen wir zugleich eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass das Beschäftigungsverhältnis unverändert fortbesteht. Auch bei Wiederholungsprüfungen müssen die Unterlagen vollständig eingereicht werden. Der Anmeldebogen enthält eine Checkliste über die ggf. beizufügenden Unterlagen. Bitte schicken Sie uns die Anmeldeunterlagen nach Möglichkeit in digitaler Form an mail@stbk-koeln.de.
Das Anmeldeformular für 2024 steht an dieser Stelle ab März 2024 zur Verfügung.
Information der Steuerberaterkammer Köln zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Prüfungsgebühr
Die Zulassungs- und Prüfungsgebühr beträgt 300 €. Sie wird mit der Antragstellung zur Fortbildungsprüfung fällig. Über einen Zulassungsantrag wird erst nach Eingang der Gebühr entschieden. Bei Rücktritt von der Fortbildungsprüfung wird die Gebühr teilweise erstattet.