Prüfungszulassung und -anmeldung

Die Fortbildungsprüfung "Fachassistent/in Lohn und Gehalt" wird von der Steuerberaterkammer auf Grundlage der Gemeinsamen Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfungen der Steuerberaterkammer Köln sowie der Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung "Fachassistent/in Lohn und Gehalt" durchgeführt. Die Steuerberaterkammer Köln nimmt die Prüfungen für die Teilnehmer ab, die ihren Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen haben.

gemeinsame Prüfungsordnung (PDF)
Rechtsvorschrift FALG (PDF)

Anforderungsprofil (PDF) 

Hinweise und Hilfsmittel 2025/26

Musterklausur und Musterlösung (PDF)

Anmeldeschluss ist jeweils der 31.07.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Antragsportal der Steuerberaterkammern unter folgendem Link: Anmeldung FALG. Den Vordruck "Fortbildungsprüfungen Arbeitgeberbescheinigung" finden Sie unter https://stbk-antragsportal.de/downloadbereich

Aufgrund der Vereinheitlichung des Identifizierungsmanagements bei der DATEV können sich Nutzer seit dem 30. Juni 2025 ausschließlich mit dem Personalausweis und der BUND-ID im Antragsportal anmelden. Weitere Login-Möglichkeiten fallen ab diesem Zeitpunkt weg.

Prüfungsgebühr
Die Gebühr beträgt 400 € (100 € Zulassungsgebühr und 300 € Prüfungsgebühr, bei erneuter Anmeldung entfällt die Zulassungsgebühr). Sie wird mit der Antragstellung zur Fortbildungsprüfung fällig. Über einen Zulassungsantrag wird erst nach Eingang der Gebühr entschieden. Bei Rücktritt von der Fortbildungsprüfung wird die Prüfungsgebühr erstattet.