Überbrückungshilfe I

(Stand: 10.01.2023) Die Überbrückungshilfe I war ein Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate Juni bis August 2020. Erstanträge konnten bis 9. Oktober 2020 gestellt werden. Die Schlussabrechnung ist bis zum 30. Juni 2023 verlängert worden. In Einzelfällen kann eine Verlängerung bis 31. Dezember 2023 beantragt werden.

Die FAQ-Kataloge und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe I und zur Schlussabrechnung finden Sie wie folgt:

FAQ-Katalog und Checklisten der BStBK zur Überbrückungshilfe I 

Informationen und FAQ-Katalog des BMWK und BMF zur Überbrückungshilfe I

Informationen des BMWK und BMF zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfen