Überbrückungshilfe I

(Stand: 11.08.2023) Die Überbrückungshilfe I war ein Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate Juni bis August 2020. Erstanträge konnten bis 9. Oktober 2020 gestellt werden. Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden. 

Die FAQ-Kataloge und weitere Informationen zur Überbrückungshilfe I und zur Schlussabrechnung finden Sie wie folgt:

FAQ-Katalog und Checklisten der BStBK zur Überbrückungshilfe I 

Informationen und FAQ-Katalog des BMWK und BMF zur Überbrückungshilfe I

Informationen des BMWK und BMF zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfen